Arctic Sunrise Arbitration
Rußland ist nicht nur wegen der Beteiligung an dem Krieg in der Ukraine Vorwürfen ausgesetzt, das Völkerrecht verletzt zu haben (ob das der Fall ist bzw. war, ist durchaus streitig). Es hat gerade auch den zweiten Prozeß im Zusammenhang mit einer Aktion von Greenpeace im arktischen Meer im Jahr 2013 verloren. Der Fall hat durchaus das Potential, bald zu einem der modernen Klassiker des Völkerrechts zu zählen.
Damals hatte Greenpeace mit seinem unter niederländischer Flagge fahrenden Schiff „Arctic Sunrise“ eine Ölbohrplattform von Gazprom in der Barentssee zu erklettern versucht, um auf die Gefahren des Rohstoffabbaus in der Arktis hinzuweisen. Die Aktivisten waren dabei aber auf den Widerstand der Russen gestoßen, die die „Arctic Sunrise“ kaperten und die Besatzung verhafteten.
Schon zwei Monate später, im November 2013, mußten die Greenpeace-Leute in einem Eilverfahren auf Antrag der niederländischen Regierung beim Hamburger Internationalen Seegerichtshof gegen Kaution freigelassen werden. Das weitere Verfahren findet vor dem Ständigen Schiedshof in Den Haag statt, der – auf weiteres Betreiben der Niederlande – nun die Rechtswidrigkeit des russischen Vorgehens festgestellt hat. In einem weiteren Schritt wird über den Schadensersatz zu entscheiden sein, den Rußland zu leisten hat.
Die russische Regierung ist den verhängten Auflagen bisher zwar nachgekommen, erkennt aber keine der Entscheidungen an und bleibt auch den Verhandlungen aus Protest fern, weil sie das Gericht nicht für zuständig halte.
Permanent Court of Arbitration, Arctic Sunrise Arbitration, Niederlande vs. Rußland, Case No. 2014-02, vgl. auch die Pressemitteilung vom 24. August 2015.