Entdeckung hinter dem Haus X
Interessant wird ganz sicherlich die weitere Debatte zur Volksabstimmung, die am 5. Juni 2016 in der Schweiz angesetzt ist. Die Schweizer Kampagne für ein Bedingungsloses Grundeinkommen rührt derzeit die Trommel für ihr Anliegen und bloggt ebenda regelmäßig. Die Initiative zielt darauf, die Schweizer Verfassung um einen neuen Artikel 110a zu ergänzen:
1. Der Bund sorgt für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens.
2. Das Grundeinkommen soll der ganzen Bevölkerung ein menschenwürdiges Dasein und die Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglichen.
3. Das Gesetz regelt insbesondere die Finanzierung und die Höhe des Grundeinkommens.
Es geht bei der Abstimmung also um den allerersten Schritt, um das Ob der Einführung des Grundeinkommens; über das Wie, also den Zahlbetrag und die Einzelheiten der Gewährung, wäre dann weiter politisch zu streiten und zu entscheiden. Aber immerhin, wenn der Antrag erfolgreich wäre, genösse das Grundeinkommen in der Schweiz (sic!) Verfassungsrang.
Ein 120-seitiges Pamphlet begleitet die Kampagne: Die Befreiung der Schweiz. Über das bedingungslose Grundeinkommen von Christian Müller und Daniel Straub ist im Limmat-Verlag erschienen und liegt bereits in der dritten Auflage vor. Zur Frage der Finanzierbarkeit wird eine Rechnung aufgemacht, die man schon aus dem Film vom 2010 kennt, der sich weiterhin auf YouTube findet:
Dies alles, während die deutsche Bundesregierung unter dem Deckmantel einer sogenannten „Rechtsvereinfachung“ eine weitere Verschlechterung der Grundsicherungsleistungen betreibt, worüber in den meisten Medien natürlich so gut wie nicht berichtet wird, und wenn, dann höchst unvollständig.