albatros | texte
Donnerstag, 23. April 2015

Crowdfunding

Während das Netz über „innovative“ Finanzierungsmodelle wie Crowdfunding im allgemeinen eine unkritische und eher diffuse Begeisterung an den Tag gelegt hat, war die öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Kleinanlegerschutzgesetz eher kontrovers verlaufen, wenn auch aus ganz unterschiedlichen Motiven der Beteiligten heraus. Diskutiert wurde unter anderem über neue Regeln für Anlageprospekte. Die Stellungnahmen bewegten sich zwischen den Positionen der Finanz-Platzhirsche, Belangen des Verbraucherschutzes und sozialen sowie genossenschaftlichen Bedürfnissen. Bei der Abstimmung im Finanzausschuß gab es nur geringfügige Änderungen zum ursprünglichen Entwurf, er wurde aber im wesentlichen angenommen und soll heute im Parlament beschlossen werden. Demnach wird es die von der Opposition geforderte Aufsicht über Crowdfunding-Plattformen weiterhin nicht geben. Die Diskussion zeigt vor allem, wie groß die Lücke ist, die weiterhin zwischen der eher liberal bis libertär geprägten, im Netz veröffentlichten Meinung und dem real life sich auftut.

Sie sind nicht angemeldet