albatros | texte

Netzlese 2016-11-29

  • Das Gesetzgebungsverfahren für ein neues Urhebervertragsrecht ist vertagt worden, es wird also dieses Jahr nicht mehr abgeschlossen.

  • Der VGH Baden-Württemberg hat beschlossen, daß der Bürger keinen Anspruch auf Einsicht in die Fachliteratur hat, die in einer Gerichtsbibliothek vorhanden ist. Der Kläger hatte Prozeßkostenhilfe für eine dementsprechende Feststellungsklage begehrt, weil er einen juristischen Kommentar zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz in der Bibliothek des Verwaltungsgerichts einsehen wollte. Der Sachverhalt trägt durchweg skurrile Züge: Ein Schriftsatz verschwand spurlos, so daß die Beschwerdefrist verstrich. Eine Abschrift wollte der Kläger aber nicht vorlegen, weil er „Verwechselungsgefahr“ befürchtete. Dann hatte er zwei Richter des erkennenden Senats – erfolglos, natürlich – wegen Befangenheit abgelehnt. Am Ende wird es slapstickhaft, denn der VGH versagt ihm den Zugang zur Gerichtsbibliothek ausgerechnet unter Rückgriff auf das Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg, weil juristische Literatur, die im Buchhandel käuflich ist, keine amtliche Informationen seien, zu denen man auf diesem Wege Zugang erlangen könnte. Das ist zwar an sich richtig, das Urteil ist aber vor allem ein Musterbeispiel für den Umgang der Justiz und der Verwaltung mit vermeintlichen Querulanten geworden. Die Urteilsbegründung ist selbst ein Beispiel für ein über das Ziel hinausschießenden Staat, der die Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht mehr wahrt. Richtig daher – wenn auch wiederum sprachlich unangemessen – die Anmerkung bei Archivalia: Unzählige Gerichtsbibliotheken sind ohne weiteres für die Öffentlichkeit zugänglich, ohne dass der Geschäftsbetrieb gestört wird. … Was vom Bürger bezahlt wird, muss ihm auch zur Verfügung stehen. (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Oktober 2016 – 1 S 1122/16, JurPC Web-Dok. 173/2016).

  • Der SPD-Wahlkampfberater Frank Stauss hat in seinem Blog die Narrative dekonstruiert, mit denen hierzulande versucht worden ist, den Wahlsieg Donald Trumps zu verarbeiten. Er macht schon seit Monaten auf allen möglichen Kanälen Stimmung für seinen Auftraggeber. Anscheinend auch auf Wikipedia: Sein Wikipedia-Artikel hat 2013 ein Benutzer angelegt, der so heißt wie seine Werbefirma: Butter pr. Er ist bis heute kaum geändert worden. Aber sei's drum – Stauss argumentiert: Nicht Trump habe die Wahl gewonnen, sondern Clinton habe sie verloren, und zwar weil sie die Rainbow-Coalition nicht ausreichend habe mobilisieren können. Das Konzept für Frauen, LGBT, Latinos, African Americans… habe am Ende nicht ausgereicht; es wäre möglich gewesen, diese Wählerschaft für die Demokraten zu gewinnen, aber nicht für die Clintons. – Stammt denn das Rätselspiel um den Spitzenkandidaten der 20-Prozent-Partei, das derzeit in den Nachrichten zelebriert wird, auch von Stauss? Wirklich kritisch wäre es gewesen darüber nachzudenken, wieviele Prozent der Wähler an dem Spektakel in Übersee überhaupt teilgenommen hatten.

  • Jens Milker greift in einem Beitrag auf JuWiss die Frage auf, ob der Betrieb von Social Bots in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit falle. Die Unterschiede zwischen der amerikanischen und der deutschen Verfassungsdokmatik hatte schon Adrian Lobe in der Zeit beschrieben: Die Meinungsäußerungsfreiheit im amerikanischen Verfassungsrecht gehe so weit, daß es nicht auf den Grundrechtsträger ankomme – der Programmierer? der Betreiber? der von den Äußerungen des Bots Begünstigte? oder derjenige, der wirtschaftlich von dem Bot profitiert? –, sondern auf die Meinungsäußerung selbst abzustellen sei. Auch Maschinen käme demnach freedom of speech zu. Das ist auch in den USA nicht unbestritten, hierzulande würde man es erst recht nicht so ohne weiteres annehmen, und Milker referiert infolgedessen das bekannte Inventar des Staatsrechts zum Wettbewerb der politischen Parteien und zu Meinungsäußerungen im Wahlkampf – lesenswert, so knapp gefaßt wird man es kaum woanders finden. Mit dem Argument, das ist nicht von uns, das macht der Algorithmus!, war Google schon in der Autocomplete-Entscheidung des Bundesgerichtshofs 2013 gescheitert. Ärgerlich ist, daß Milker kritiklos bleibt, wo es heißt, Täuschungen und Lügen kann man mit Mitteln einer Gegendarstellung im Meinungskampf entgegentreten. Das ist ja gerade die Frage, ob man unter den Bedingungen der in jeder Hinsicht entgrenzten digitalen Öffentlichkeit so etwas noch kann, wenn Wahlkampf von – ggf. im Ausland sitzenden – Trolls und Hackern auf Facebook und Twitter geführt wird, für den normalen Bürger nicht mehr nachvollziehbar, der von seiner Plattform gewöhnt ist, die Filterblase seines Vertrauens vorgespiegelt zu bekommen. Wo soll hier eine Gegendarstellung erfolgen? Sie ist in der Filterblasen-Technik der sozialen Medien ja gerade nicht mehr vorgesehen. Das wäre demnach eine der ersten Vorkehrungen, die der Gesetzgeber sicherstellen müßte, um den Wettbewerb der politischen Meinungen im Wahlkampf sicherzustellen: Einen Gegendarstellungsanspruch, eine widersprechende und korrigierende Nachricht, die an alle ausgeliefert wird, die die monierte Botschaft vorher erhalten hatten. Also das Aushebeln des Geschäftsmodells dieser Plattformen: Daß es keinen Widerspruch mehr geben soll. Unvollstreckbar in den USA, weil das angesichts der Meinungsäußerungsfreiheit gegen die ordre public verstoßen würde. Obwohl das Ende des Widerspruchs gerade der Ausschluß jeglicher Diskussion ist, der sich selbst auf die Meinungsfreiheit berufen sollte? Die Entgrenzung, die mit den amerikanischen Plattformen Wikipedia und Google begonnen hatte, ist 2016 auch in Deutschland bis in den demokratischen Prozeß vorgedrungen. Der Geist ist aus der Flasche. Der Wettbewerb setzt aber aus technischer Sicht vor allem voraus, daß Meinungsäußerungen überhaupt noch transportiert werden und an den Rezipienten gelangen können. Wahrscheinlich kann bis auf weiteres keine Seite auf den Einsatz von Social Bots verzichten, um eine gewisse Waffengleichheit im Wettbewerb herbeizuführen – auch wenn es sich um eine in jeder Hinsicht regelwidrige und unfaire Technik handelt. Und das wird Rückwirkungen auf das Recht haben. Code is law.

Der konservative Reflex III

Hintergrundbeiträge zur Präsidentschaftswahl in den USA und zu Trends im politischen Diskurs:

  • John Nichols: Der Anfang vom Ende? Demokraten, Republikaner und die Krise der US-Politik. Rosa-Luxemburg-Stiftung New York. November 2016. – Zeichnet den Wahlkampf nach und erklärt den Aufstieg von Donald Trump unter anderem damit, daß die amerikanischen Fernsehnachrichten ihn als Quotenbringer gebrauchen konnten, was wichtiger gewesen sei als eine umfassende Berichterstattung. Bernie Sanders habe deshalb seine Wähler währen der demokratischen Vorwahlen vor allem über soziale Netzwerke erreicht; die Über-50-Jährigen orientierten sich aber weiterhin am Fernsehen. Das relativiert den Einfluß der sozialen Medien auf die Meinungsbildung. Er resumiert, das derzeitige politische System der USA halte wirklich niemand mehr für akzeptabel.

  • Politische Kommunikation und Sprache der Rechtspopulisten. Postfaktisches Zeitalter, Framing und Desinformat. Moderator: Philip Banse. Diskutanten: Elisabeth Wehling, Anatol Stefanowitsch, Simon Hegelich. Deutschlandradio Kultur. Breitband. 12. November 2016. – Über die Bedeutung des Gebrauchs der Sprache und kognitiv-psychologische Tricks in der politischen Debatte.

  • Simon Hegelich: Social Bots. Invasion der Meinungs-Roboter. Analysen und Argumente 221/2016. Konrad Adenauer Stiftung. Sankt Augustin. 27. September 2016. – Beschreibt, wie der politische Diskurs in sozialen Netzwerken durch den Einsatz von Bots simuliert, inszeniert und manipuliert wird.

  • Mathias König, Wolfgang König: #MythosTwitter. Chancen und Grenzen eines sozialen Mediums. Otto Brenner Stiftung. OBS-Arbeitspapier 24. 6. Oktober 2016. – Auch in sozialen Netzwerken wirken die klassischen journalistischen Gatekeeper als Multiplikatoren für Themen und Beiträge.

Der konservative Reflex II

Zwei Aspekte irritieren aus hiesiger Sicht:

  • Die Amerikaner wählen im Zweifel nicht das „kleinere Übel“.

  • Das amerikanische politische System ermöglicht wirkliche personelle Veränderungen, die hierzulande unbekannt sind. Eine Clique kann durch eine andere ausgetauscht werden, und zwar durch Wahlen.

Der konservative Reflex

In dem Text wird eigentlich vom Klassenkampf in Amerika erzählt: Es gebe da Verlierer, die sich rächen wollten. Dazu wird ein doppelter Boden aus Tiefenpsychologie eingezogen (narzißtische Kränkung, Wut und Revanche). Schließlich kommt aber die reaktionäre Volte, zurück zur Elite, gegen das Volk, das aus irrationalen Gründen dem Demagogen nachlief, und die Autorin zieht einen ziemlich abwegigen Schluß:

Wählen, was einem gut tut, zerstört Demokratien. Die Wahl eines strongman wie Donald Trump zum mächtigsten Mann der Welt zeigt, von wem heute die grösste Gefahr für die Volksherrschaft ausgeht: vom Volk.

Aus: Sieglinde Geisel. Wir können auch anders! Die Gekränkten Amerikas haben sich einen starken Mann gewählt und die Welt damit schockiert. Was heißt das für die Zukunft der Demokratie? In: tell-review.de. 9. November 2016.

Das greift ganz sicherlich zu kurz. Wenn wir vom Narzißmus sprechen, so wäre zuerst vom Narzißmus des Kandidaten zu handeln, der noch in der acceptance speech ausschließlich von sich selbst inmitten lauter ehrenwerter Leute gesprochen hat. Das ist ein Vorgeschmack auf das Niveau, das in den nächsten vier Jahren aus dem Weißen Haus zu hören sein wird. Unreflektiert, phantasielos, machtfixiert und egozentrisch. Und das schien seinen Wählern attraktiv.

Wenn die westliche Demokratie derzeit ein Repräsentationsdefizit hat, dann ist es hier zutage getreten, denn es gab offensichtlich die Wahl zwischen zwei unfähigen Kandidaten, die keiner wirklich wollte. Am Ende wählten aber die meisten denjenigen, der sie – aus ihrer Sicht – noch am besten repräsentiert. Daß sie dazu in eine Schweigespirale eingetreten sind, mag dahinstehen. Es gibt viele Gründe, warum Meinungsumfragen heute nicht mehr so funktionieren wie einst.

Das ist aber kein Grund, sich gegen das Volk zu wenden und reaktionär von alten Zeiten zu träumen. Ein kritischer Ansatz wäre vielmehr zu fragen, warum nicht nur die Wählerschaft, sondern auch die Elite der USA gespalten ist, die ja selbst durch so verschiedene und allseits untragbare Kandidaten repräsentiert worden ist? Nicht nur zwischen den Wählern und den Gewählten, sondern auch innerhalb der Eliten gibt es ein Repräsentationsdefizit. Dieses Defizit ist sozusagen gestuft vorhanden, nicht nur zwischen „oben und unten“, sondern auch innerhalb des „Oben“. Die Führungsschichten zerreiben sich, desintegrieren sich, und sie offenbaren dabei selbst noch im Verfall eine absurde Unfähigkeit, ihre Rolle noch auszufüllen.

Keine gute Zeit, auf „das Volk“ herabzuschauen oder sich sonst von ihm zu distanzieren. Zumal die Wahlentscheidung der Amerikaner sicher nicht eine reine Bauchentscheidung war. Wer aus ökonomischen Gründen wählt, hat handfeste Gründe auf seiner Seite, verfolgt – in diesem Fall ganz klar – sogar dasselbe Kalkül wie der Kandidat. Die Wahl offenbart insoweit am ehesten noch ein Bildungsdefizit und einen Ausfall an weitergehender Urteilkraft, ist aber ansonsten deutlich von materiellen Interessen geleitet. Eine späte Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise.

Man könnte aber auch, wenn man sich die Lage etwas näher betrachtet, an einen wie Berlusconi denken, der seinerzeit frank und frei erklärt hatte, er sei in die Politik gegangen, weil er nicht ins Gefängnis habe gehen wollen. Wir kennen die weitergehenden Motive des Wahlgewinners noch nicht näher. Um die amerikanische Präsidentschaftswahl erklären zu können, fehlt also noch ein Puzzle-Teil; ein missing link zwischen gesellschaftlichem Umfeld, privaten Ambitionen und dem resultierenden Rechtsruck, auf den man gespannt sein darf.

A tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing II

Das heißt, die sozialen Medien sind in diesem Wahlkampf zu virtuellen Megaphonen verkommen, durch die man sich gegenseitig anbrüllt, in der Hoffnung, damit sozusagen Resonanz in der Anhängerschaft zu finden. Bei Trump ist das relativ gut gelungen, aber es hat natürlich nichts mit der demokratischen Vielfalt und den Versprechen, die man einst mit sozialen Medien verbunden hat, zu tun. …

Ich würde nicht so weit gehen zu sagen, dass Bots wahlentscheidend sein können, aber ich gehe schon so weit zu sagen, dass der Einsatz von Technik, von ganzen Botsystemen durch Hacker oder auch durch gezielte Propagandisten Meinungsklimata oder Meinungswellen hervorrufen kann.

Aus: Miriam Meckel. „Virtuelle Megaphone, durch die man sich gegenseitig anbrüllt“. In: Deutschlandfunk. 9. November 2016.

A tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing

"Both the technology itself, and the way we choose to use the technology, makes it so that what ought to be a conversation is just a set of Post-it notes that are scattered," Kerric Harvey, author of the Encyclopedia of Social Media and Politics, said of Twitter. "Not even on the refrigerator door, but on the ground."

She argues that what we do on Twitter around politics isn't a conversation at all; it's a loud mess.

Aus: Sam Sanders. Did Social Media Ruin Election 2016?. In: npr.org. 8. November 2016.

Umfrageprobleme

Einem Beitrag in Nature zufolge gehen die Probleme beim Erstellen von politischen Meinungsumfragen in den USA unter anderem auf die Veränderungen beim Internetzugang zurück. Der Anteil von privaten Haushalten mit ausschließlich Festnetzanschlüssen sei von 2003 bis 2015 auf die Hälfte gefallen, während der Anteil derjenigen Haushalte, die ausschließlich mobilem Internetzugang haben, in derselben Zeit von null auf 50 Prozent gestiegen sei. Die meisten Benutzer nähmen auf dem Handy aber keine Anrufe von unbekannten Rufnummern entgegen. Deshalb sei es schwieriger geworden, Telefon-Umfragen durchzuführen. Es fehle somit an Daten, was auf Kosten der Repräsentativität und der Genauigkeit der Vorhersagen gehe. 1997 hätten noch 37 Prozent der Angerufenen geantwortet, derzeit seien es nur noch zehn Prozent oder weniger. Auch die Schätzungen der Wahlbeteiligung klappten deshalb nicht mehr. Im Fall der amerikanischen Präsidentschaftswahlen kämen noch die historisch niedrigen Zustimmungsraten zu den beiden Kandidaten hinzu, außerdem Effekte wie die Schweigespirale. Reine Online-Umfragen rekrutierten ihre Teilnehmer über Werbebanner auf Websites, was zu einer entsprechenden Schieflage führen könne. Einladungen zu Umfragen per SMS oder mit der Briefpost seien ebenfalls wenig erfolgreich.

Skibba, Ramin. "The polling crisis: How to tell what people really think." Nature News 538 , no. 7625 (2016): 304.

Noch lange nicht vorbei IX

Nach der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus scheint es für schwarz-grün nicht mehr sicher zu reichen. Daher erstmals ganz offen die Diskussion über rot-rot-grüne Koalitionen.

Es ist ein Spiel mit verteilten Rollen, und die SPD bezieht Position für die Arbeithaber und überläßt die Arbeitslosen gerne der Linken. Erst haben sie die Löhne gedrückt und den „Niedriglohnsektor“ geschaffen, und jetzt sorgen sie dafür, daß die Regelsätze einen gehörigen Abstand zu diesen Hungerlöhnen aufweisen. So eben die „Sozialministerin“ in einem Beitrag im Deutschlandfunk. Und der Parteivorsitzende am Wahlabend live auf der Bühne. Nach oben buckeln und nach unten treten, das können sie, und dafür werden sie auch gewählt, von derzeit etwa zwanzig Prozent.

Welche Rolle die Grünen dabei spielen werden, hat sich ihr Geschäftsführer in der letzten Berliner Runde ausdrücklich offengehalten. Alles sei im Fluß, man wisse das heute noch nicht, es könne durchaus sein, daß es im Herbst 2017 am Ende dann doch für schwarz-grün reiche. Dann sei alles wieder ganz anders.

Und der Strom der ehemaligen Nichtwähler und der Linken-Wähler zu den ganz Rechten verweist auf einen völligen Ausfall an politischer Bildung.

So ungefähr.

Jörg Kantel hat gerade die Zustimmung zu CETA zum Anlaß genommen, nach 47 Jahren aus der SPD auszutreten – kaum zu glauben, daß er so lange dort Mitglied war! Claudia Klinger schrieb schon im vergangenen April über die gesellschaftliche Dimension hinter alledem. Über die Netzwerke, die mit dem Abbau der Volksparteien mit kaputtgehen.

Die Gesellschaft fragmentiert in 15-bis-20-Prozent-Partikel. Jeder kümmert sich nur noch um seine Klientel, aber niemand fühlt sich mehr fürs Ganze verantwortlich. Rette sich, wer kann.

So war die nicht vermeidbare Aufnahme der Fremden am Ende nur ein Anstoß, ein Tropfen, der das Faß zum Überlaufen brachte, um egoistische Stimmungen auszulösen und um ein Hauen und Stechen, alle gegen alle, zu triggern.

Und weil die Verteilungskämpfe aus dem ökonomischen Sektor jetzt in den politischen übergreifen, führen sie zu einem immer weitergehenden Auseinanderfallen. Vollkommen selbstreferentiell, als gäbe es die Welt da draußen gar nicht, als wäre sie bestenfalls ein Stichwortgeber. Der Blick über den Tellerrand hinaus fehlt. Vollkommen logisch daher das Nachdenken über das Schließen von Grenzen, die es schon ganz lange nicht mehr gibt und die es auch nicht wieder geben wird.

Klaus Harpprecht ist gestorben, er war ein Redenschreiber von Willy Brandt. Wie lange die Zeit schon her ist. Die „härteren Tage" sind da.

Noch lange nicht vorbei VIII

Der Rechtsruck, der nun auch bei uns angekommen ist, ging ja unter anderem von Österreich aus. Robert Menasse hat heute morgen im Interview im Deutschlandfunk auch für Deutsche verständlich erklärt, wie die Kapitulation des Rechtsstaats durch die großen Koalitionen dort über einen sehr langen Zeitraum hinweg vorbereitet worden war.

Als mir vor ein paar Jahren mal ein Kollege erzählte, wie das in Österreich funktioniert, wollte ich es zuerst gar nicht glauben. Es gibt dort nämlich eine Rechtsquelle, die wir im deutschen Recht nicht kennen, das Verfassungsgesetz. Nach herrschender Meinung ist das ein Gesetz mit Verfassungsrang und gehört damit zum Verfassungsrecht; nach anderer Ansicht ist es einfach nur ein Gesetz, das mit verfassungsändernder Mehrheit beschlossen worden ist, aber eben nur im Range eines einfachen formalen Gesetzes. Solche Verfassungsgesetze wurden in Österreich immer dann erlassen, wenn etwas umstritten war. Sie wurden mit Zweidrittelmehrheit im Parlament beschlossen und waren damit der materiellen Kontrolle durch den Verfassungsgerichtshof entzogen. Verfassungsgesetze sind nach österreichischer Auffassung von vornherein verfassungsmäßig, sie können nicht verfassungswidrig sein, denn sie wurden ja mit verfassungsändernder Mehrheit beschlossen. Ihre Verfassungsmäßigkeit wird nicht an der zum Zeitpunkt ihres Erlasses geltenden Verfassungsrecht geprüft. Deshalb wurde auch kaum ein umstrittenes Gesetz in Österreich je vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben, ganz im Unterschied zu Deutschland, wo es ja eher zum Regelfall geworden ist, die abenteuerlichsten Dinge im Parlament zu beschließen, weil sie später sowieso wieder „von Karlsruhe“ aufgehoben werden. Keine Sorge, Karlsruhe wird das wieder richten. „Der Gang nach Karlsruhe“ ist zum geflügelten Wort geworden – an sich ja auch schon ein Skandal. Karrierebewußte Abgeordnete verlassen sich darauf und stimmen schon auch mal dafür, wo es substantielle Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit gibt. So erzählte das zumindest mal der ehemalige SPD-Abgeordnete Tauss, als seine politische Karriere zuende ging und er infolge der nach ihm benannten Affäre aus dem Parlament ausscheiden mußte. Diese Korrektur der Politik durch die Rechtsprechung, das Primat des Rechts über die Politik, kann man also in Österreich umgehen, indem man möglichst große Koalitionen bildet, die Verfassungsgesetze erlassen, um den Rechtsstaat auszuhebeln.

Menasse sieht darin eine Aushöhlung des Rechtsstaats, die sich aktuell auswirke: Die österreichische Verfassung ist systematisch zur Ruine gemacht worden. … Und mit der Begründung dieser Papierruine, die wir haben, macht jetzt das österreichische Verfassungsgericht, das die Wiederholung der Bundespräsidentenwahl lediglich auf formale Fehler bei der Auszählung, nicht auf Fehler im Ergebnis oder auf konkrete Manipulationen gestützt hatte – mit dieser Begründung mache also der Verfassungsgerichtshof die Republik zur Ruine, und das ist unerträglich. Indem sie gegen das Wahlergebnis vorgegangen sei, habe die FPÖ nichts anderes getan als die AfD in Deutschland. Beide Parteien liege daran, dieses System zu zerstören. Sie zerstören eine Republik, sie zerstören demokratische Strukturen im Namen der Demokratie. Und jetzt frage ich Sie: Erinnert Sie das an etwas?

Zumal eine Wahlwiederholung gar nicht möglich sei: Mittlerweile sind nämlich schon jetzt mehr Menschen, die wahlberechtigt waren bei dieser Wahl, gestorben, als der Stimmenunterschied zwischen den Kandidaten war. Es seien aber auch mehr Menschen wahlberechtigt geworden, also ins wahlberechtigte Alter gekommen, als Stimmendifferenz war zwischen diesen beiden Kandidaten, und die wiederum dürfen nicht wählen, weil nur die wählen dürfen bei der Wahlwiederholung, die schon damals wahlberechtigt waren. Das heißt, eine enorme Anzahl von Österreichern darf nicht wählen, muss aber dann sechs Jahre mit diesem Bundespräsidenten leben, und eine enorme Anzahl von Österreichern, die gewählt hat, kann nicht noch einmal wählen, weil sie bereits verstorben sind.

So werden Unregelmäßigkeiten erst geschaffen.

Geh'mer Tauben vergiften im Park?

Sie sind nicht angemeldet