Der tiefe Graben
In einem differenzierten Beitrag beschreibt Farhad Manjoo in der New York Times die europäisch-amerikanische Debatte um das Recht auf Vergessenwerden, die sich zwischen dem europäischen Datenschutz und dem amerikanischen Schutz von private information einerseits sowie der Informationsfreiheit andererseits bewegt. Google-Berater Jimmy Wales kommt auch darin vor, auf der Seite der amerikanischen Datenschutz-Gegner und -Nichtversteher.
Anlaß für Manjoos Betrachtung ist ein Vorstoß der französischen Datenschutzbehörde CNIL gegenüber Google, die von den Betroffenen monierten Suchtreffer nicht nur aus den Portalen zu entfernen, die sich an ein europäisches Publikum richten, sondern diese auch aus der „amerikanischen“ Ausgabe unter der URL google.com zu tilgen. Google hat das abgelehnt, jedoch die Einschläge kommen näher. Es dämmert nun auch den bedächtigeren Beobachtern auf der anderen Seite des Atlantiks, daß ein einheitliches Internet keine Einbahnstraße sein kann. Es könnte durchaus soweit kommen, daß europäische Behörden und Gerichte darüber entscheiden, welche Suchtreffer amerikanische Internetfirmen an amerikanische Benutzer ausliefern dürfen.