Die Verhältnisse in Amerika
Als die Honorare des Kanzlerkandidaten Steinbrück für seine Reden bei Events von diversen Konzernen und Verbänden ins Gerede kamen, ging es um bis zu fünfstellige Beträge pro Auftritt. Die Whistleblower-Plattform Cryptome (die ich nicht verlinke) hat nun ein 20-seitiges Formular veröffentlicht, in dem die Auskunft der möglichen Präsidentschaftskandidatin Hillary Clinton über ihre Einkünfte nachzulesen ist. Die Einnahmen beginnen bei sechsstelligen Dollar-Beträgen. I think I will take up speaking engagements…, kommentiert das ein User auf einer Mailingliste.
Sonntagslektüre
Le Monde Diplomatique bringt diesen Monat ein Dossier über Deutschland unter dem Titel L’Allemagne, puissance sans désir. Online frei lesbar sind daraus zwei Beiträge von Wolfgang Streeck – auf Französisch: Comment l’Allemagne s’est imposée und auf Esperanto: Hazarda hegemonio. Eine deutsche Fassung der Texte gibt es derzeit nicht.
Austerity heavy
Über die Nettime-List lief heute der Hinweis auf einen depressiven Kommentar von Irvine Welsh im Guardian, der nach dem Wahlsieg der Konservativen ein zerfallendes Großbritannien beschreibt. Das Bild, das dort gezeichnet wird, ist ziemlich komplex. Es beginnt bei der verfassungsrechtlichen Debatte über eine Reform des Parlamentarismus – Ed Miliband proclaimed, to party conference Groundhog Day cheers, that Labour would abolish the House of Lords – und gelangt dann einige Absätze weiter, eher beiläufig, zur Spaltung von Labour als eigentlichem Grund für deren Niederlage: Figures such as Nicola Sturgeon would have been natural Labourites a generation ago. Der Name Blair taucht zweimal auf in dem Text, und so gesehen, gibt es wahrscheinlich auch in Großbritannien eine ganz ähnliche Erosion der Sozialdemokratie wie hierzulande, wahrscheinlich auch dort ausgehend von den Verwerfungen in der Folge des Schröder-Blair-Papiers von 1999, das die Demontage des Sozialstaats eingeleitet und programmatisch gesetzt hatte. Und in der Folge Uneinigkeit darüber, wer links sei und wer nicht. Nur daß die Positionen dort sehr viel stärker geographisch verortet sind als hier.
Auch die fehlgegangenen Prognosen über den Wahlausgang kommen einem bekannt vor. Ein noch einmal davongekommener Cameron und eine Beteiligung von gerade einmal zwei Drittel der Wahlberechtigten werfen auch Zweifel am Mehrheits-Wahlsystem wieder auf, die sich vor allem an der Stimmgleichheit festmachen. Am Ende regiert nun eine Partei, die 63 Prozent der Wähler nicht gewollt hatten. Von den Nichtwählern einmal ganz abgesehen.
„Austerity heavy and austerity light“ II
Die Wahlen in Großbritannien verweisen auf zwei ganz grundsätzliche Unterschiede zum deutschen politischen System: Gewählt werden dort nicht Listen der Parteien, sondern ausschließlich die Kandidaten in den Wahlkreisen. Das gilt auch für den Premierminister, auch er gehört dem nächsten Unterhaus nur an, wenn er als Abgeordneter persönlich gewählt wurde. Daher die größere personelle Flexibilität: Es ist leichter als hierzulande, eine politische Karriere zu beenden, weil sie nicht nur von Seilschaften, sondern vor allem von den Wählern abhängt. Wird er abgewählt, ist der Politiker aus dem Spiel und es entsteht Spielraum für neues Personal. Deshalb sind jahrzehntelange Karrieren nicht so häufig wie bei uns. Der zweite Unterschied betrifft den Umgang mit knappen Wahlergebnissen. Auf ein hung parliament kann nicht mit einer Großen Koalition reagiert werden. Die Idee wurde bisher noch gar nicht öffentlich diskutiert. Wahrscheinlich steht ihr die tiefe Spaltung in der britischen Klassengesellschaft entgegen: Labour plus Conservatives dürfte ziemlich unvorstellbar sein.
Tarif-„Einheit“
Jens Berger weist in den NachDenkSeiten darauf hin, daß die Bundesregierung als 100-prozentiger Anteilseigner der Deutsche Bahn AG den derzeitigen Streik der GDL herbeigeführt habe. Wenn es also heiße, die Arbeitgeberseite spiele auf Zeit, um einen Tarifabschluß letztlich unter Verweis auf das im Gesetzgebungsverfahren befindliche „Tarifeinheitsgesetz“ zu vereiteln, so müsse sich der Vorwurf richtigerweise gegen die Bundesregierung richten, die – so gesehen – mit Blick auf die Koalitionsfreiheit in Artt. 9 III GG, 12 EU-Grundrechtecharta, 11 EMRK offen verfassungswidrig handele.
Skepsis bezüglich der Verfassungsmäßigkeit des Tarifeinheitsgesetzes gibt es auch im Lager der DGB-Gewerkschaften und Umfeld. Stefan Sell verweist auf das Ergebnis der Anhörung im Bundestags-Sozialausschuß, wo sich selbst Wolfgang Däubler kritisch geäußert habe. „So verwies Däubler darauf, dass die Arbeitgeberseite künftig durch legale Maßnahmen die Struktur der Arbeitnehmerseite so beeinflussen könne, dass die von ihr geschätzte Gewerkschaft die Mehrheit im Betrieb habe. Das greife aber in die Unabhängigkeit der Gewerkschaften ein und lasse sich nicht mit dem Grundgesetz vereinbaren, sagte Däubler. Außerdem sei es fraglich, wie festgestellt werden solle, welche Gewerkschaft die Mehrheitsgewerkschaft sei. Noch unklar sei, welche Arbeitnehmer als betriebszugehörig gezählt würden, was mit den ‚Karteileichen‘ geschehe oder mit jenen, die sich weigerten, ihre Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft offenzulegen. ‚Wir brauchen den Gesetzentwurf überhaupt nicht‘, sagte Däubler.“ Auch Ursula Engelen-Kefer hatte sich schon im vergangenen September in ihrem Blog gegen das Gesetz gewandt.
Die verfassungsrechtlichen Bedenken wiegen schwer, denn der Abschluß von Tarifverträgen, notfalls durch Arbeitskämpfe herbeigeführt, zählt zum Kernbereich der Koalitionsfreiheit, und das Grundrecht bindet die öffentliche Gewalt auch wenn sie privatrechtlich – hier also: als Arbeitgeber – handelt.
Spindoktoren
Robert Misik erklärt anhand zweier Beiträge aus dem Standard und aus dem Handelsblatt, wie die Spindoktoren aus Regierungen und Journalismus in den vergangenen Monaten systematisch ein unzutreffendes Bild über die Verhandlungen zwischen der griechischen Regierung und den übrigen europäischen Regierungen entworfen haben. Gerüchte werden gestreut, die von Personen stammen sollen, die angeblich nicht genannt werden möchten, und fast alles stellte sich im nachhinein als falsch heraus. Wie damit umgehen? Sein Fazit: „Nicht immer, wenn Sie in einer Zeitung Informationen lesen, die sich auf anonyme Quellen beziehen, muss die Information falsch sein. Oft ist die Anonymität die Voraussetzung, dass Funktionsträger überhaupt Klartext reden. Würden sie wissen, sie werden zitiert, würden sie nur Sprechblasen absetzen. Wenn aber der immer gleiche Spin aus den offenbar immer gleichen ‚anonymen‘ Quellen kommt, dann sollte Ihnen als Leser klar sein, dass hier Journalisten vorsätzlich instrumentalisiert werden, um eine ‚Storyline‘ unter die Leute zu bringen.“ Ein aktuelles Beispiel für fortgesetzte Desinformation. Stefan Krempl führt ein Blog über solche Vorgänge und die Mechamismen, die dahinterstecken, in Print und online (bis 2010 hier), leider schon lange nicht mehr aktualisiert, aber auch im nachhinein noch aufschlußreich. Zu den emotionalen Ursachen für die verzerrte Wahrnehmung der griechischen Politiker hatte sich unlängst auch Tobias Scholz geäußert.
Zwei Notizen
Über den Verteiler des Solarenergie-Fördervereins Deutschland lief gestern der Bericht eines Teilnehmers an der Hauptversammlung von RWE, die tags zuvor in Essen stattgefunden hatte: „Man ist in einer Welt, in der andere Werte und andere Einstellungen gelten, als sie einem Immanuel Kants Sittengesetz eingibt.“
Der Soziologe Tobias Scholz, der 2011 an der Freien Universität Berlin mit einer Arbeit über „Distanziertes Mitleid – mediale Bilder, Emotionen und Solidarität angesichts von Katastrophen“ promoviert wurde, weist in einem Interview, das heute morgen im Deutschlandfunk gesendet wurde, auf einen Zusammenhang in der öffentlichen Debatte zwischen der brüsken Ablehnung der griechischen Regierung und der Zuwendung zu anderen Schauplätzen hin. Das Maß an Mitgefühl, das man aufbringen könne, sei begrenzt. „Das flegelhafte Auftreten griechischer Politiker etwa empöre mehr als das Leiden der Bevölkerung. ‚Da kam es gelegen, dass man sein Mitleid woanders loswerden konnte‘, sagte Scholz im DLF.“
Römerberggespräche über den „Islam – Partner oder Gegner der Zivilgesellschaft?“
Bei dem Thema „Islam“ denke ich zurück bis zu den frühen 1990er Jahren. Ich erinnere mich an die Diskussionen zum Zweiten Golfkrieg von George „Vater“ Bush, wo es schon um den Konflikt mit der westlichen Moderne ging, die der islamischen Welt fehle – eine Fragestellung, die schon zeigt, wie egozentrisch die westliche Perspektive üblicherweise in solchen Dingen ist. Der Westen setzt sich wie selbstverständlich in die Mitte und moniert, daß es noch etwas anderes gebe als seine Sicht, als sein Modell von Gesellschaft, Kultur, Staat, Wirtschaft. Der Fortschritt, die gesellschaftliche Dynamik, die sich gegen ständische Strukturen wendet und die zum Widerspruch auffordert gegen das Verharren und alles Rückwärtsgewandte. Die universal gesetzten Menschenrechte werden für die ganze Welt gefordert – und das ist ja auch richtig und notwendig.
Vor allem aber: Der Islam macht Angst. Er erscheint heute fast genauso angstbesetzt wie zu Zeiten des Kalten Kriegs der Osten. Das merkt man auch in den Fragen, die an ihn gestellt werden: Etwa ob der Islam in die säkulare Moderne „passe“ – was aber, wenn dabei herauskommen sollte, daß dem nicht so wäre? Auch wenn er nicht „paßt“, er ist ja schon da, mitten in Frankfurt, wo an der Ampel vor mir ein Auto hält, eine verschleierte Frau auf dem Beifahrersitz. Der Islam ist ein Teil des Westens geworden, er findet auch hier statt, was es wiederum erschwert, das Fremde zu erkennen, weil wir es selbst sind, die wir dort sehen, und gerade nicht das andere. Die Projektionsfläche wird mit eigenen Inhalten bespielt.
Über die radikalisierten Jugendlichen, die aus Deutschland nach Syrien gehen, und über das Ausmaß des Salafismus gebe es keine unabhängigen Studien, heißt es. Allgemeine Gründe für die Attraktivität des Radikalismus gebe es nicht. Ausgrenzung und Diskriminierung, ein defizitäres Elternhaus seien förderlich. Allesamt religiös schlecht Gebildete, daher für diesbezügliche Propaganda anfällig. Etwa 300 seien bisher wieder nach Deutschland zurückgekehrt, 10–15 Prozent der Betroffenen seien Frauen. Der „Islamische Staat“ selbst habe keine religiösen Ziele. Es gehe um Geld und politische Macht.
Es war eine differenzierte Debatte heute nachmittag bei den Römerberggesprächen über den „Islam – Partner oder Gegner der Zivilgesellschaft?“ im Chagallsaal des Schauspiels Frankfurt, befördert durch ein homogenes Panel und ein stark grün gefärbtes Publikum mit weiterhin ziemlich hohem Altersdurchschnitt. Probleme seien der Jugendsozialarbeit zu übergeben, zur „Deradikalisierung“, das Land Hessen sei hierbei führend. Und die „islamische Tracht“ sei nur „eine Mode“ – das Bundesverfassungsgericht war jüngst anderer Ansicht –, wer dies trage, betreibe eine „Selbstexotisierung“. Toleranz sei vonnöten, die USA wurden als Beispiel hingestellt. Es war ein gutes Modell für den zeitgenössischen Multikulti-Diskurs, seine lichten Momente und seine blinden Flecken.
E-Book und Book-Book II
Ein weiteres Beispiel für die Kluft zwischen Netz und real life ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung für den weiteren Umgang mit E-Books, über den man heute im Börsenblatt lesen kann. E-Books werden demnach ab 2016 kraft gesetzlicher Regelung unter die Buchpreisbindung fallen. Eine Ausnahme soll es weiterhin für Flatrate-Modelle geben, bei denen Texte gegen ein pauschales Entgelt nur zeitweise zum Zugriff angeboten werden. Der Unterschied dürfte den meisten Benutzern gleichgültig sein, weil sie E-Books sowieso höchstens einmal lesen werden. Der Markt konsolidiert sich auch derzeit.
Crowdfunding
Während das Netz über „innovative“ Finanzierungsmodelle wie Crowdfunding im allgemeinen eine unkritische und eher diffuse Begeisterung an den Tag gelegt hat, war die öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Kleinanlegerschutzgesetz eher kontrovers verlaufen, wenn auch aus ganz unterschiedlichen Motiven der Beteiligten heraus. Diskutiert wurde unter anderem über neue Regeln für Anlageprospekte. Die Stellungnahmen bewegten sich zwischen den Positionen der Finanz-Platzhirsche, Belangen des Verbraucherschutzes und sozialen sowie genossenschaftlichen Bedürfnissen. Bei der Abstimmung im Finanzausschuß gab es nur geringfügige Änderungen zum ursprünglichen Entwurf, er wurde aber im wesentlichen angenommen und soll heute im Parlament beschlossen werden. Demnach wird es die von der Opposition geforderte Aufsicht über Crowdfunding-Plattformen weiterhin nicht geben. Die Diskussion zeigt vor allem, wie groß die Lücke ist, die weiterhin zwischen der eher liberal bis libertär geprägten, im Netz veröffentlichten Meinung und dem real life sich auftut.