Ein weiteres Beispiel für die Kluft zwischen Netz und real life ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung für den weiteren Umgang mit E-Books, über den man heute im Börsenblatt lesen kann. E-Books werden demnach ab 2016 kraft gesetzlicher Regelung unter die Buchpreisbindung fallen. Eine Ausnahme soll es weiterhin für Flatrate-Modelle geben, bei denen Texte gegen ein pauschales Entgelt nur zeitweise zum Zugriff angeboten werden. Der Unterschied dürfte den meisten Benutzern gleichgültig sein, weil sie E-Books sowieso höchstens einmal lesen werden. Der Markt konsolidiert sich auch derzeit.
Während das Netz über „innovative“ Finanzierungsmodelle wie Crowdfunding im allgemeinen eine unkritische und eher diffuse Begeisterung an den Tag gelegt hat, war die öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Kleinanlegerschutzgesetz eher kontrovers verlaufen, wenn auch aus ganz unterschiedlichen Motiven der Beteiligten heraus. Diskutiert wurde unter anderem über neue Regeln für Anlageprospekte. Die Stellungnahmen bewegten sich zwischen den Positionen der Finanz-Platzhirsche, Belangen des Verbraucherschutzes und sozialen sowie genossenschaftlichen Bedürfnissen. Bei der Abstimmung im Finanzausschuß gab es nur geringfügige Änderungen zum ursprünglichen Entwurf, er wurde aber im wesentlichen angenommen und soll heute im Parlament beschlossen werden. Demnach wird es die von der Opposition geforderte Aufsicht über Crowdfunding-Plattformen weiterhin nicht geben. Die Diskussion zeigt vor allem, wie groß die Lücke ist, die weiterhin zwischen der eher liberal bis libertär geprägten, im Netz veröffentlichten Meinung und dem real life sich auftut.
Im britischen Wahlkampf kann man etwas sehen, was es in Deutschland schon lange nicht mehr gegeben hat: Diskussionen mit allen größeren Parteien vor der Wahl – wenn auch einschließlich der äußersten Rechten. Es gab auch eine mit allen Spitzenkandidaten, nicht nur ein kleines „Kanzler-Duell“. Hart von der Moderatorin nach der Stoppuhr gesteuert. Inhaltlich kontrovers, und da ist ja auch in der Gesellschaft einiges in Bewegung gekommen. Einige erwarten ein „hung parliament“. Man erkennt die gewohnten Interessen wieder, wenn auch die britischen Grünen sich aus deutscher Sicht ungewohnt links positioniert zeigen: Man habe bei den Konservativen und Labour die Wahl zwischen „austerity heavy and austerity light“. Die Vertreterinnen aus Schottland und Wales sprechen betont mit lokalem Akzent – akustisch und inhaltlich. Die Folgen der Finanzkrise spielen immer noch eine große Rolle, aber anders als bei uns. Die traditionelle soziale Spaltung der britischen Klassengesellschaft schlägt auch hier durch. Der Sozialabbau im öffentlichen Gesundheitswesen ist besonders umstritten. Parallel dazu schreibt Benjamin Fox im EUobserver über die Diskussion um ein Referendum über den Verbleib in der EU nach der Wahl, während Steve Peers die Auswirkungen der Wahl auf das Verhältnis zur EU analysiert (via Verfassungsblog).
Eher kurios erscheint dagegen, daß der vermutliche Account des konservatien Parteivorsitzenden in der englischen Wikipedia wegen manipulativer Bearbeitungen als Sockenpuppe gesperrt wurde.
Während sich die TU Darmstadt vor dem Bundesgerichtshof gegen den konfliktlustigen Eugen Ulmer Verlag weitgehend durchgesetzt hat (via Inetbib), bietet JSTOR seinen zahlungskräftigen Kunden neuerdings einen „unbegrenzten, DRM-freien Zugriff“ auf seine E-Books: Herunterladen, drucken und kopieren ohne irgendwelche Schranken (via LIBLICENSE). Erinnert an die Musikindustrie, die auch irgendwann DRM aufgab. Der nächste logische Schritt wäre es, die Onleihe anzugehen und hier auch nach neuen Wegen zu suchen und Spielräume zu erkunden. Während sich ebenfalls bei LIBLICENSE, eine Diskussion über die Zukunft des Buchs findet: Sie dreht sich eher um sein Wesen – ist es linear aufgebaut oder eher ein komplex komponiertes Ensemble, das der Leser bei der Lektüre sich erst zusammensetzen muß? Was durch die derzeitigen digitalen Formate eher erschwert denn erleichtert wird?
Gegenargumente zu dem Eiertanz um die Vorratsdatenspeicherung: Ein sehr intensiver Eingriff in die Grundrechte von Online-Nutzern, ohne sachlichen Grund, sagt Peter Schaar. Der Nutzen sei auch fünf Jahre nach dem abschlägigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht erwiesen: „Telefonieren denn nur Verdächtige? Das stimmt doch nicht. … Ich würde sagen, dass diese Gefährdungssituation nicht rechtfertigt, dass wir in unserem kompletten Kommunikationsverhalten, das ja zunehmend übers Internet abläuft, und im Telefonverhalten mit unseren Daten längerfristig gespeichert werden müssen. In der Tat, das würde ich so nicht für gerechtfertigt halten.“ Auch Thomas Stadler meint, die Diskussion dürfe „nicht von falschen und heuchlerischen Thesen zur angeblichen Notwendigkeit und Unverzichtbarkeit einer Vorratsdatenspeicherung dominiert werden.“ Er bezieht sich auf Christoph Kappes, der die Verrechtlichung der Diskussion moniert, aus der die Legitimität und die Nützlichkeit der Maßnahme allein noch nicht hergeleitet werden könne. Betroffen seien wirklich alle, ohne Unterschied: „Wer nicht absichtlich in den ‚Stealth Mode‘ geht, wird Unmassen von Datenspuren hinterlassen.“ Aber was ist die Perspektive: „Wie soll unsere Gesellschaft in zehn oder zwanzig Jahren mit Daten umgehen?“ Die Menschen verschließen sich schon heute immer mehr, die Gesellschaft wird dadurch ärmer, Kommunikation wird erschwert oder gar faktisch unterbunden, die Demokratie nimmt dadurch Schaden.