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Der tiefe Graben

In einem differenzierten Beitrag beschreibt Farhad Manjoo in der New York Times die europäisch-amerikanische Debatte um das Recht auf Vergessenwerden, die sich zwischen dem europäischen Datenschutz und dem amerikanischen Schutz von private information einerseits sowie der Informationsfreiheit andererseits bewegt. Google-Berater Jimmy Wales kommt auch darin vor, auf der Seite der amerikanischen Datenschutz-Gegner und -Nichtversteher.

Anlaß für Manjoos Betrachtung ist ein Vorstoß der französischen Datenschutzbehörde CNIL gegenüber Google, die von den Betroffenen monierten Suchtreffer nicht nur aus den Portalen zu entfernen, die sich an ein europäisches Publikum richten, sondern diese auch aus der „amerikanischen“ Ausgabe unter der URL google.com zu tilgen. Google hat das abgelehnt, jedoch die Einschläge kommen näher. Es dämmert nun auch den bedächtigeren Beobachtern auf der anderen Seite des Atlantiks, daß ein einheitliches Internet keine Einbahnstraße sein kann. Es könnte durchaus soweit kommen, daß europäische Behörden und Gerichte darüber entscheiden, welche Suchtreffer amerikanische Internetfirmen an amerikanische Benutzer ausliefern dürfen.

Petition für Netzpolitik.org

Der Online-Petition, die die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Netzpolitik.org fordert, haben sich bisher nur wenige Blogger angeschlossen. Bisher gibt es derzeit 845 Unterzeichner, stetig zunehmend, außerdem die Erstunterzeichner, die wohl aus dem engeren Netzwerk von Netzpolitik.org stammen. Viele Unterstützer kommen aus dem IT-Bereich, aber nicht nur. Es dürfte richtig sein, sich ihnen anzuschließen. Bloggen und twittern reichen nicht aus, um politisch wirksam zu werden. Grundrechte werden nicht dem Passiven gewährt, sie müssen aktiv erkämpft werden, und zwar immer wieder, auch und gerade gegen einen zunehmend repressiv auftretenden Staat. Man muß die Kräfte unterstützen, die Aufklärung betreiben.

Gleichzeitig gilt es aber auch, die weiteren politischen Entwicklungen im Auge zu behalten. Die Krise in Griechenland hat sich mittlerweile nachteilig auf den Erfolg linker Parteien in anderen südeuropäischen Ländern ausgewirkt.

Anmerkungen zum Fall Netzpolitik.org

Einige Anmerkungen zu der Diskussion um das Ermittlungsverfahren gegen netzpolitik.org wegen des Verdachts des Landesverrats:

  • Die strafrechtlichen Vorwürfe sind offenbar unhaltbar. Das spricht für ein politisch motiviertes Verfahren, das rechtsstaatlichen Maßstäben nicht genügt. Der Generalbundesanwalt geht in Wildwest-Manier vor, ohne Beachtung der jüngeren Verfassungsrechtsprechung und der Literatur.
  • Immer wieder werden Parallelen zur Spiegel-Affäre von 1962 hervorgehoben, in deren Verlauf immerhin Rudolf Augstein und mehrere Redakteure inhaftiert worden waren. Soweit ist es hier noch nicht, und auch das gesellschaftliche Umfeld in der Merkelschen Berliner Republik ist ganz sicher nicht mit dem Adenauer-Deutschland vergleichbar.
  • Die Blogger-Kollegen Beckedahl und Meister werden fast durchweg als „Journalisten“ bezeichnet. Damit verschwindet in der Berichterstattung die Grenze zwischen Bloggern und Journalisten. Das Blog eines Netzaktivisten wird mit kommerziellen Zeitungen sprachlich und hinsichtlich des damit verbundenen rechtlichen Status gleichgestellt. Daß ich das noch erleben darf.
  • Die Netzpolitik wird im Jahr 2015, zwei Jahre nach dem Neuland-Zitat der Kanzlerin, zu einem Thema im Sommerloch, ist im Zentrum der politischen Debatte angekommen. Gleichzeitig wird der Ausfall der sozialen Netzwerke als einer Art „Speakers Corner“ deutlich: Viele wohlfeile Beiträge, die aus der oberflächlichen Aufgeregtheit des Moments hervorgegangen sind, wenig bis gar nicht reflektiert, in den seltensten Fällen sachkundig. Der Shitstorm als Normalfall reduziert die sozialen Netzwerke auf ein unsäglich blödes Palaver ohne Wert. Nachdenken und – in diesem Fall: strafrechtlich, strafprozeßrechtlich, verfassungsrechtlich – Einordnen, verbleibt den Fachbloggern. Denen soll man folgen. Netzpolitik.org zählt dazu.
  • Gründliches Hinsehen dürfte sich beim Thema „Verbergen und Geheimhalten in der Republik“ lohnen, insbesondere im Überwachungsstaat. Wenn der Staat selbst definiert, was verborgen bleiben soll und gleichzeitig die Privatsphäre seiner Bürger seit längerem nicht mehr respektiert (vom Staatstrojaner bis zur Vorratsdatenspeicherung), stellt sich die Frage nach dessen effizienter Kontrolle. Die liegt institutionell bei der Justiz, die aber im Fall netzpolitik.org wiederum gegen die informelle Selbstregulierung der Gesellschaft durch kritische Medien in Stellung gebracht worden ist. So wird die Informationsfreiheit zum zentralen Merkmal der Rechtsbeziehung zwischen Staat und Staatsbürger, wird der Whistleblower als Held hingestellt, wird das Watchblog zum Normalfall – aber letztlich nur, weil die kommerzielle Presse seit langem als Kontrollinstanz weggefallen ist. Während es in den 1980er Jahren noch einen politischen Skandal nach dem anderen infolge von Presseveröffentlichungen gab, werden Politiker heute vom Guttenplag-Wiki zu Fall gebracht. Die Gleichstellung von „Blogger“ und „Journalist“ durch Journalisten will auch hierüber hinwegtäuschen: Den unaufhaltsamen Bedeutungsverlust der Massenmedien als Gatekeeper für den gesellschaftlichen Diskurs und für die politisch wirksamen Narrative.

This isn't just Greece III

Das alles geschieht im Hochsommer, und es zieht sich so lange hin, daß viele bei alledem schon kaum noch hinhören mögen. Aber es geht weiter. Das Institut Solidarische Moderne, ein Thinktank gegen den Neoliberalismus aus dem rot-rot-grünen Lager, hat gestern einen Appell gegen das Verhandlungsergebnis zwischen den Eurogruppe-Staaten und Griechenland veröffentlicht, der bisher in keiner größeren Zeitung, außer in der Online-Ausgabe des Neuen Deutschlands (sic!) erwähnt worden ist. Darin heißt es unter anderem zutreffend: Die Schwelle ist überschritten. Was Merkel und Schäuble am Verhandlungstisch durchsetzten, wurde von der SPD unterstützt und bleibt von der europäischen Sozialdemokratie unwidersprochen. Ihr historischer Niedergang wird weitergehen. Den Abgang hat sie selbst besorgt, uns bleibt, ihn zur Kenntnis zu nehmen. Und Yanis Varoufakis hat den Text des Abkommens, über das heute abend im griechischen Parlament abgestimmt werden soll, auf seinem Blog in einer kommentierten Fassung veröffentlicht. – Was würde Karl Kraus in diesen Tagen schreiben? Würde er überhaupt noch etwas schreiben?

This isn't just Greece II

Nachdenklich macht, daß der Kotau, der Griechenland gestern morgen auferlegt worden ist, mit dem Vertrag von Versailles verglichen wird, etwa von Yanis Varoufakis in einem Interview im australischen Rundfunk sowie in seinem Blog. Die Frage, ob das ein weiteres Versailles sei, ist auch Angela Merkel gestellt worden, und sie ist ihr ausgewichen. Weiterhin, daß die Finanzminister der Eurogruppe in der Überzeugung handeln, durch Recht nicht gebunden zu sein, wie Varoufakis im New Statesman erklärt. Sie sehen sich als Eurogruppe außerhalb des Rechts stehend.

A comfortable relationship

Die Ausweichbewegungen nehmen zu: PGP-Entwickler Phil Zimmermann verlegt den Sitz seiner IT-Sicherheitsfirma aus den USA in die Schweiz, schreibt Juliette Garside im Guardian. Er tut es aus Gründen: „We are less likely to encounter legal pressures there than in the US,“ says Zimmermann. … British society is „too accepting of surveillance“, Zimmermann believes. „Here people have a comfortable relationship with their own government and maybe that's why they don't raise objection to it. Future governments that come to power might not be so nice, and if they inherit a surveillance infrastructure then they could use this to create an incumbency that cannot be changed.“ (via Fefe, der leider nur eine sekundäre Quelle verlinkt)

Weggehen, um heimzukommen

Die Diskussion über die Heimarbeit – das „Homeoffice“ – wirft nicht nur sozialversicherungsrechtliche Fragen auf – etwa nach dem Unfallversicherungsschutz –, sie verweist auch auf eine Verschiebung der Grenzen zwischen Privatheit und Öffentlichkeit. Wenn die eigene Wohnung zum Ort für fremde Geschäfte wird, stellt sich etwa die Frage nach der grundrechtlichen Abgrenzung zwischen dem Kernbereich und den weniger streng geschützten Sphären der Persönlichkeitsentfaltung neu. Die Wohnung bleib „unverletztlich“, aber mit der Öffnung für fremde Angelegenheiten ist unzweifelhaft auch ein Verlust an Privatheit verbunden. Elektrische Bahnen rasen läutend durch meine Stube. Automobile gehen über mich hin, schrieb Rilke im „Malte Laurids Brigge“. Heute funken und strömen Telefone und Internet ferne Räume herbei, die elektrisch und unvermittelt in der Wohnung stattfinden. Geschachtelte und kurzgeschlossene Wirklichkeiten. Das hat auch psychische Folgen. Der Rückzug muß weiterhin möglich bleiben – möglicherweise findet er dann woanders statt. Was sich wiederum städtebaulich auswirken wird. Niklas Maak weist in der Sendung „Fragen an den Autor“ vom 19. April 2015 darauf hin, daß jemand, der stundenlang aus seinem Schlafzimmer geschäftlich skypt, diesen Raum anders erleben und möglicherweise den Besuch eines Cafés ohne Handy und sonstiger „Netze“ als einen Rückzug von dieser Entfremdung wahrnehmen wird. Die Öffentlichkeit als Rückzugsort. Er geht dann sozusagen weg, um wenigstens einmal am Tag heimzukommen.

Tarif-„Einheit“

Jens Berger weist in den NachDenkSeiten darauf hin, daß die Bundesregierung als 100-prozentiger Anteilseigner der Deutsche Bahn AG den derzeitigen Streik der GDL herbeigeführt habe. Wenn es also heiße, die Arbeitgeberseite spiele auf Zeit, um einen Tarifabschluß letztlich unter Verweis auf das im Gesetzgebungsverfahren befindliche „Tarifeinheitsgesetz“ zu vereiteln, so müsse sich der Vorwurf richtigerweise gegen die Bundesregierung richten, die – so gesehen – mit Blick auf die Koalitionsfreiheit in Artt. 9 III GG, 12 EU-Grundrechtecharta, 11 EMRK offen verfassungswidrig handele.

Skepsis bezüglich der Verfassungsmäßigkeit des Tarifeinheitsgesetzes gibt es auch im Lager der DGB-Gewerkschaften und Umfeld. Stefan Sell verweist auf das Ergebnis der Anhörung im Bundestags-Sozialausschuß, wo sich selbst Wolfgang Däubler kritisch geäußert habe. „So verwies Däubler darauf, dass die Arbeitgeberseite künftig durch legale Maßnahmen die Struktur der Arbeitnehmerseite so beeinflussen könne, dass die von ihr geschätzte Gewerkschaft die Mehrheit im Betrieb habe. Das greife aber in die Unabhängigkeit der Gewerkschaften ein und lasse sich nicht mit dem Grundgesetz vereinbaren, sagte Däubler. Außerdem sei es fraglich, wie festgestellt werden solle, welche Gewerkschaft die Mehrheitsgewerkschaft sei. Noch unklar sei, welche Arbeitnehmer als betriebszugehörig gezählt würden, was mit den ‚Karteileichen‘ geschehe oder mit jenen, die sich weigerten, ihre Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft offenzulegen. ‚Wir brauchen den Gesetzentwurf überhaupt nicht‘, sagte Däubler.“ Auch Ursula Engelen-Kefer hatte sich schon im vergangenen September in ihrem Blog gegen das Gesetz gewandt.

Die verfassungsrechtlichen Bedenken wiegen schwer, denn der Abschluß von Tarifverträgen, notfalls durch Arbeitskämpfe herbeigeführt, zählt zum Kernbereich der Koalitionsfreiheit, und das Grundrecht bindet die öffentliche Gewalt auch wenn sie privatrechtlich – hier also: als Arbeitgeber – handelt.

Römerberggespräche über den „Islam – Partner oder Gegner der Zivilgesellschaft?“

Bei dem Thema „Islam“ denke ich zurück bis zu den frühen 1990er Jahren. Ich erinnere mich an die Diskussionen zum Zweiten Golfkrieg von George „Vater“ Bush, wo es schon um den Konflikt mit der westlichen Moderne ging, die der islamischen Welt fehle – eine Fragestellung, die schon zeigt, wie egozentrisch die westliche Perspektive üblicherweise in solchen Dingen ist. Der Westen setzt sich wie selbstverständlich in die Mitte und moniert, daß es noch etwas anderes gebe als seine Sicht, als sein Modell von Gesellschaft, Kultur, Staat, Wirtschaft. Der Fortschritt, die gesellschaftliche Dynamik, die sich gegen ständische Strukturen wendet und die zum Widerspruch auffordert gegen das Verharren und alles Rückwärtsgewandte. Die universal gesetzten Menschenrechte werden für die ganze Welt gefordert – und das ist ja auch richtig und notwendig.

Vor allem aber: Der Islam macht Angst. Er erscheint heute fast genauso angstbesetzt wie zu Zeiten des Kalten Kriegs der Osten. Das merkt man auch in den Fragen, die an ihn gestellt werden: Etwa ob der Islam in die säkulare Moderne „passe“ – was aber, wenn dabei herauskommen sollte, daß dem nicht so wäre? Auch wenn er nicht „paßt“, er ist ja schon da, mitten in Frankfurt, wo an der Ampel vor mir ein Auto hält, eine verschleierte Frau auf dem Beifahrersitz. Der Islam ist ein Teil des Westens geworden, er findet auch hier statt, was es wiederum erschwert, das Fremde zu erkennen, weil wir es selbst sind, die wir dort sehen, und gerade nicht das andere. Die Projektionsfläche wird mit eigenen Inhalten bespielt.

Über die radikalisierten Jugendlichen, die aus Deutschland nach Syrien gehen, und über das Ausmaß des Salafismus gebe es keine unabhängigen Studien, heißt es. Allgemeine Gründe für die Attraktivität des Radikalismus gebe es nicht. Ausgrenzung und Diskriminierung, ein defizitäres Elternhaus seien förderlich. Allesamt religiös schlecht Gebildete, daher für diesbezügliche Propaganda anfällig. Etwa 300 seien bisher wieder nach Deutschland zurückgekehrt, 10–15 Prozent der Betroffenen seien Frauen. Der „Islamische Staat“ selbst habe keine religiösen Ziele. Es gehe um Geld und politische Macht.

Es war eine differenzierte Debatte heute nachmittag bei den Römerberggesprächen über den „Islam – Partner oder Gegner der Zivilgesellschaft?“ im Chagallsaal des Schauspiels Frankfurt, befördert durch ein homogenes Panel und ein stark grün gefärbtes Publikum mit weiterhin ziemlich hohem Altersdurchschnitt. Probleme seien der Jugendsozialarbeit zu übergeben, zur „Deradikalisierung“, das Land Hessen sei hierbei führend. Und die „islamische Tracht“ sei nur „eine Mode“ – das Bundesverfassungsgericht war jüngst anderer Ansicht –, wer dies trage, betreibe eine „Selbstexotisierung“. Toleranz sei vonnöten, die USA wurden als Beispiel hingestellt. Es war ein gutes Modell für den zeitgenössischen Multikulti-Diskurs, seine lichten Momente und seine blinden Flecken.

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