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E-Book und Book-Book IV

Sozusagen im Vorprogramm der Leipziger Buchmesse hat sich Birgit Zimmermann für die Nachrichtenagentur DPA mit dem Abklingen des E-Book-Hypes beschäftigt (via VÖBBLOG).

Zur Erinnerung: Der Hype-Zyklus nach Gartner beschreibt den Verlauf der öffentlichen Aufmerksamkeit für ein neues, innovatives Produkt: Die Kurve beginnt bei den early adopters, steigt dann steil an, bis sie den Gipfel der überzogenen Erwartungen erreicht hat, fällt bis auf ein absolutes Minimum und steigt dann, wenn die late adopters, also der Massenmarkt, endlich aufspringen, auf ein realistisches Niveau, auf dem sich die Nutzung des Guts stabilisiert. Entweder ist es bis dahin akzeptiert worden, oder es verschwindet wieder vom Markt, weil bis dahin allgemein bekannt geworden ist, daß es keinen zusätzlichen Nutzen gegenüber den ursprünglich geweckten Erwartungen bietet.

So ist es auch mit den E-Books gekommen. Der Börsenverein beziffert die Umsätze mit den Buch-Substituten im Zeitraum 2010 bis heute zwischen 0,5 und 4,5 Prozent vom Gesamtmarkt, nimmt davon aber Fach- und Schulbücher sowie Selfpublisher und Abo-Modelle aus. Wenn man diese einbezieht, gelangen die Verlage auf „niedrig zweistellige“ Umsatzanteile – im Vergleich zu einem Viertel in den USA. Als Hauptgrund für diesen Unterschied wird vor allem die Buchpreisbindung genannt, die auch weiterhin für ein dichtes Netz an Buchhandlungen in Deutschland sorge. Außerdem die schöne Ausstattung der Bücher hierzulande.

Das ist eine interessante Wasserstandsmeldung, denn sie deckt sich nicht mit meinem Eindruck als S-Bahn-Fahrer, wo in den letzten Jahren die E-Book-Reader und die Tablets, auf denen unterwegs sehr oft E-Books gelesen werden, zugenommen haben. Die gebrauchten Tablets, übrigens, denn wer möchte schon ein Gerät, das so teuer wie ein billiger Laptop ist, im öffentlichen Nahverkehr, abends gar, offen in der Hand halten, wenn er unterwegs ist. Und der billige Reader taugt nicht lang, wie man hört. Das E-Book – das wäre ein weiteres Monitum an dem Bericht – ist nicht nur zur Urlaubszeit in der Breite angekommen, sondern ganz offensichtlich ganzjährig. Nutzung und Absatz sind eben zwei Paar Schuhe.

„Das imaginäre Museum“ im MMK Frankfurt am Main

Während die türkische Zeitung Zaman vom staatlichen Zensor fortgeführt wird, denkt man bei ResearchBuzz darüber nach, Second-Level-Archive, etwa über das Internet Archive, aufzubauen. Wobei das Internet Archive selbstverständlich rechtswidrig verfährt, weil es sich um das Urheberrecht an den Inhalten, die es automatisiert einsammelt, speichert und dann zeitlich unbefristet zum Abruf bereithält, überhaupt nicht schert (via digithek, via Archivalia).

Gleichwohl ist die Frage zu stellen, wie staatlich oder sonst unerwünschte Kritik gegen ein solches Vorgehen und gegen das Verschwinden aus der Öffentlichkeit verteidigt und erhalten werden könnte. Das Frankfurter Museum für Moderne Kunst spielt ein ähnliches Szenario in einer Ausstellung durch, die am 24. März 2016 eröffnet wird: Das imaginäre Museum spinnt Ray Bradburys Fahrenheit 451 weiter – nicht, wie dort, die Literatur, sondern, hier, die Kunst ist von der Auslöschung bedroht. Angelehnt an das Musée imaginaire von André Malraux, sollen sich die Besucher die ausgestellten Kunstwerke einprägen, um sie auch nach ihrem Verschwinden lebendig zu erhalten. Zum Schluß der Schau soll es Gelegenheit geben, die Ausstellungsräume noch einmal leer zu begehen, um diesen Effekt wirklich zu erfahren.

Passend dazu ist, daß das CMS der Museums-Website leider so dilettantisch konfiguriert wurde, daß es keine Permalinks auf die dortigen Seiten gibt. Deshalb kann man die Vorinformation über die Ausstellung schon heute nicht verlinken, so daß ich auf die Presseinfo ausweiche.

„Das imaginäre Museum. Werke aus dem Centre Pompidou, der Tate und dem MMK“ im Museum für Moderne Kunst, MMK2, Frankfurt am Main, 24. März bis 4. September 2016.

Juris: RSS-Feeds zu Kommentaren nicht mehr öffentlich lesbar

Ziemlich unbemerkt hat der Datenbankanbieter Juris die RSS-Feeds für die Juris-Kommentare umgestellt. Es gibt sie noch, sie weisen auch immer noch die letzten Änderungen in den Kommentaren nach, was da geändert worden ist, können aber seit Anfang März 2016 nur noch zahlende Kunden erfahren. Bisher waren die Änderungen im Volltext einen Tag lang öffentlich lesbar. Das scheint Juris nun doch zuviel des Guten gewesen zu sein.

Das Unternehmen Juris, das einst mit Steuergeldern aufgebaut und groß geworden war, wird damit immer mehr auf Profit getrimmt und begibt sich ohne Not einem kleinen, aber lesenswerten Dienstes an der Allgemeinheit. Tat keinem weh, wußte auch kaum jemand, daß es das überhaupt gab, war aber doch nützlich für Interessierte. Einzig der Aggregator für die laufenden Nachrichten bleibt damit noch ein Angebot im offenen Web, und das sind ja schon Meldungen, die aus den diversen Presseverteilern zusammengesammelt werden – kein Mehrwert gegenüber meinem Feedreader.

Interessant auch die weitere Entwicklung bei den Diensten der Verwaltung. Während das Bundesjustizministerium mit Gesetze im Internet, Verwaltungsvorschriften im Internet und seit kurzem auch Rechtsprechung im Internet weiterhin ganz auf Juris setzt, ist die Hessische Landesregierung mit Hessenrecht und der Landesrechtsprechungsdatenbank LaReDa zu Wolters-Kluwer gewechselt.

Kurioses am Rande: Die Oberfläche von Rechtsprechung im Internet ist nicht responsive. Auf einem normalen 13-Zoll-Bildschirm ragt die Schrift aus der linken Navigationsleiste in den mittigen Mengentext hinein. Das Referat VII 1, Kompetenzzentrum Rechtsinformationssystem des Bundes; Grundsatzfragen; Verfahrensentwicklung; Qualitätsmanagement, teilte mir dazu am 1. Februar 2016 mit: „Den von Ihnen unterbreiteten Vorschlag zum Internetangebot www.Rechtsprechung-im-Internet.de haben wir mit Interesse zur Kenntnis genommen. Sofern bei künftigen Anpassungen des Internetangebots die Möglichkeit besteht, diesen Vorschlag umzusetzen, werden wir ihn aufgreifen.“ Das Unternehmen Juris, das einst mit Steuergeldern aufgebaut und groß geworden war, wird damit immer mehr auf Profit getrimmt und begibt sich ohne Not einem kleinen, aber lesenswerten Dienstes an der Allgemeinheit. Tat keinem weh, wußte auch kaum jemand, daß es das überhaupt gab, war aber doch nützlich für Interessierte. Einzig der Aggregator für die laufenden Nachrichten bleibt damit noch ein Angebot im offenen Web, und das sind ja schon Meldungen, die aus den diversen Presseverteilern zusammengesammelt werden – kein Mehrwert gegenüber meinem Feedreader.

Interessant auch die weitere Entwicklung bei den Diensten der Verwaltung. Während das Bundesjustizministerium mit Gesetze im Internet, Verwaltungsvorschriften im Internet und seit kurzem auch Rechtsprechung im Internet weiterhin ganz auf Juris setzt, ist die Hessische Landesregierung mit Hessenrecht und der Landesrechtsprechungsdatenbank LaReDa zu Wolters-Kluwer gewechselt.

Kurioses am Rande: Die Oberfläche von Rechtsprechung im Internet ist nicht responsive. Auf einem normalen 13-Zoll-Bildschirm ragt die Schrift aus der linken Navigationsleiste in den mittigen Mengentext hinein. Das Referat VII 1, Kompetenzzentrum Rechtsinformationssystem des Bundes; Grundsatzfragen; Verfahrensentwicklung; Qualitätsmanagement, teilte mir dazu am 1. Februar 2016 mit: „Den von Ihnen unterbreiteten Vorschlag zum Internetangebot www.Rechtsprechung-im-Internet.de haben wir mit Interesse zur Kenntnis genommen. Sofern bei künftigen Anpassungen des Internetangebots die Möglichkeit besteht, diesen Vorschlag umzusetzen, werden wir ihn aufgreifen.“

Update am 5. April 2016: Die in den RSS-Feeds verlinkten Inhalte sind nunmehr wieder wie zuvor kurzfristig frei lesbar. Es ist zu hoffen, daß es dabei möglichst lange bleiben wird.

Das Vertrauen zu Google

Das Ausmaß der Manipulation, die von den Suchmaschinen ausgeht, zeigt eine Studie, die die amerikanische PR-Firma Edelman gerade veröffentlich hat.

Quartz zufolge glauben die Teilnehmer der Studie einer Nachrichten-Schlagzeile in Google News mehr als derselben Schlagzeile auf einer Nachrichten-Website. Diese Schere habe sich 2013 geöffnet. Unter 33000 Teilnehmern an der Untersuchung aus 28 Ländern hätten 63 Prozent erklärt, sie „vertrauten Suchmaschinen“. Das wird nur noch getoppt von Nachrichten, die man von Freunden erhält (78 Prozent). Wissenschaftler halten dagegen nur 65 Prozent für vertrauenswürdig. Am Ende stehen Journalisten mit 44 Prozent – also Journalisten, deren Beiträge die Leute nicht bei Google News lesen.

Die Unterschiede in den Vertrauensniveaus bei der Mediennutzung werden in der Studie in einem Zusammenhang mit dem Einkommen und den Zukunftserwartungen der Nutzer gesehen. Sie seien ein Zeichen zunehmender Ungleichheit in der Gesellschaft. Die Unterschiede bei der Wahrnehmung der Medien zeige eine sich vergrößernde Kluft zwischen der „informierten Öffentlichkeit“ und der allgemeinen Bevölkerung, die sich seit dem Beginn der Finanzkrise im Jahr 2007 kaum verändert habe. Diese Kluft sei am größten in den USA, in Frankreich und in Indien. Die größte Einkommensungleichheit – jeweils zweistellig – gebe es in den USA, in Frankreich und in Brasilien. Unter diesen Umständen vertraue man am ehesten „einer Person wie man selbst“.

Der Beitrag problematisiert das Ergebnis nicht, sondern meint, dies sei ein Zeichen für das „Marketing-Können“ von Google, das den amerikanischen Suchmaschinen-Markt zu 64 Prozent bediene. Er läßt auch viele weitere Punkte unerwähnt.

Der Text bei Quartz läßt leider auch offen, ob man der Studie selbst trauen kann, über die dort berichtet wird. Sie hat mich bisher nur über Online-Medien erreicht, und „online only“ vertrauen dort nur knapp die Hälfte der Befragten, 53 Prozent (via Newsletter von socialmediawatchblog.org).

MetaGer obsiegt im Eilverfahren

Die gemeinnützige Metasuchmaschine MetaGer hat, wie der Betreiber SUMA e.V. mitteilt, beim Landgericht Hannover einen „Ettappensieg“ erzielt.

Der Verein war Ende 2015 von einer Rechtsanwältin in Anspruch genommen worden. Die Klägerin hatte im Eilverfahren verlangt, alle URLs aus MetaGer zu löschen, die ihrem Namen ähnlich sind. Sie stützte sich dabei auf das sogenannte „Recht auf Vergessenwerden“, das der Europäische Gerichtshof am 13. Mai 2014 in der Rechtssache C–131/12 – Google Spain SL, Google Inc. ./. Agencia Española de Protección de Datos verkündet hatte.

Das Landgericht Hannover lehnte den Erlaß einer einstweiligen Verfügung mangels Eilbedürftigkeit ab. Das Gericht hat sich in der Entscheidung aber nicht zum Verfügungsanspruch geäußert. Das Klageverfahren in der Hauptsache dürfte nach alledem noch anhängig sein.

Unklar bleibt, wie das Recht auf Vergessenwerden mit dem Anliegen der Klägerin in Verbindung zu bringen wäre.

Wenn die Antragstellerin bzw. Klägerin die Löschung von Seiten aus dem Suchindex begehrt, die ihrem Namen nur ähnlich sind, so unterscheidet sich ihr Begehren von dem Verfahren, das dem Urteil des EuGH aus dem Jahre 2014 zugrunde lag. Der Europäische Gerichtshof hatte über Suchtreffer entschieden, die von dem damaligen Kläger handelten. Das Recht auf Vergessenwerden umfaßt nicht eine bloße Namensähnlichkeit.

Weiterhin fehlt es an der Bestimmtheit der Begehr, denn es wird die Löschung einer Vielzahl von Suchtreffern verlangt, ohne diese konkret zu benennen oder einzugrenzen. Soweit der SUMA e.V. über das Verfahren berichtet hat, ist nicht ersichtlich, was einen „ähnlichen“ Suchtreffer auszeichnen sollte.

Dabei ist auch zu bedenken, daß es gerade ein Merkmal moderner Suchmaschinen ist, „ähnlich“ lautende Suchbegriffe einschließlich Tippfehlern tatsächlich vorliegenden Treffern gegenüberzustellen. Solche Vorschläge sind auch Grundlage für die Suchfunktion moderner Bibliothekskataloge (Discovery-Systeme). Auch Wikipedia erprobt derzeit solche Features als Beta-Funktion; eine Erweiterung der Suche ist gerade angekündigt worden. Je größer der Suchraum und je „intelligenter“ der Suchalgorithmus, desto komfortabler und desto leistungsfähiger ist die Suchfunktion. Das Ansinnen der Klägerin würde daher den Einsatz innovativer Suchtechnik unmöglich machen, ohne daß auch nur im Ansatz ersichtlich wäre, wie und wodurch dabei ihre Rechte insoweit berührt sein sollten.

Nachdenken über Literaturverwaltungen

Zwei aktuelle Diskussionen zum Thema Literaturverwaltung:

(1) In der c't 1/2016, S. 158–161 empfahlen Peter Schüler und Herbert Braun BibTeX als Datenbankformat für Microsoft-Word-Nutzer. (sic!) Neben dem Import von Daten aus verschiedenen Online-Datenbanken (vgl. meinen Beitrag in der DTK 4/2006) sowie JabRef als BibTeX-Editor wurde das Makro BibTeX4Word empfohlen, um die Daten in der Textverarbeitung zu benutzen. Die engagierten Kommentare auf der Projektseite sprechen für sich: Es hat sich etwas getan in Sachen Literaturverwaltung. Der Platzhirsch Citavi hat mit Campuslizenzen den Markt erobern können, weil die Plattformunabhängigkeit von Anwendungen an deutschen Hochschulen keine Rolle spielt. So gab man vor ein paar Jahren sang- und klanglos die Pläne auf, eine Version für den Mac bereitzustellen. Die nahtlose Integration in Winword war wichtiger. Wer außer seiner Textverarbeitung keine andere Software zum Schreiben kennengelernt hat und Citavi geschenkt bekommt, ist in der Regel für andere Lösungen nicht mehr zu begeistern.

(2) Das zeigt auch der Erfahrungsaustausch zwischen zwei den Bibliothekaren auf infobib.de: Zotero ist bei den meisten Benutzern außen vor. Auch der Einwand von Klaus Graf, nur Cloudlösungen, die gemeinsam genutzt werden können, seien „zukunftsfähig“, geht fehl, denn nirgends ist man als Autor bekanntlich einsamer als im Studium. Es gibt nur eine Steigerung dazu: Die Promotion, in ihrer juristischen Spielart. Nicht erwähnt wird dort BibSonomy, das ebenfalls vorzüglich mit LaTeX umgehen kann. Ich verwende den Dienst seit vielen Jahren und möchte ihn nicht mehr missen. Aber auch hier punktet die Cloud in der Regel nicht, sie wirft für die meisten Benutzer mehr Fragen auf als daß sie die Neugier weckt. Für Citavi spricht vor allem die Usability. Und wem die bei Word schon nicht gefallen hat, der wird sie bei Citavi nicht vermissen und lieber eine vernünftige Lösung auf der Grundlage von BibTeX und LaTeX wählen.

Natürlich habe ich auch Erfahrungen zu dem Thema beizusteuern: In einem LaTeX-Kurs, den ich im Dezember hielt, waren insbesondere die Mathematikstudenten an Literaturverwaltungen überhaupt nicht interessiert. „Die fünf Quellen zu meiner Arbeit kann ich auch noch händisch aufzählen.“ Literatur in einer Literaturverwaltung sammeln, Notizen hinzufügen, ein vollständig digitaler Workflow? Nein, eher nicht. Bei Psychologen und Sozialwissenschaftlern und den Juristenkollegen sah es anders aus. Sie freuten sich über Biblatex und Biber.

Eindrücke von der Frankfurter Buchmesse 2015

Es kommt immer darauf an, wie es einem geht. Wer gesundheitlich nicht so ganz fit ist, wird die Frankfurter Messehallen anders wahrnehmen als zu Zeiten, zu denen es ihm besser ging. Und auch das Wetter spielt sicherlich eine Rolle. Ich kann mich nicht daran erinnern, daß es jemals während der Buchmesse so schmuddelig kalt gewesen wäre wie diesmal, als wäre der Herbst schon zu Ende und der Winter begänne sehr bald.

Auf der Suche nach Veränderungen, nach Trends, also.

In der Halle 4.2 fängt man an, wie immer. Aber hier sieht man schon, daß diese Messe kleiner ist als die früheren. „Messe der kurzen Wege“, „alles nur fünf Minuten auseinander“ – was haben sie sich in der Marketing-Abteilung alles ausgedacht, nachzuhören unter anderem bei kulturkapital.org. Tatsächlich ist hier der Wandel in den Medien unmittelbar greifbar und anschaulich geworden. Aus den „Hotspot“-Landschaften vom letzten Jahr wurden kleine Inseln in einem eng bespielten Feld. Nur die ganz großen Player haben noch die ganz großen Stände. Und die der anderen Verlage, die überhaupt noch kommen, werden immer kleiner.

Auch in Halle 4.1, ein Stockwerk tiefer: So wenige Bücher sah man an den Ständen von Wagenbach oder von Christoph Links noch nie. Und bei Antje Kunstmann stehen die Bücher von Varoufakis eher hinten im Regal, nicht vorne auf dem Tisch am Gang – immerhin stehen sie hinten links.

Oder die Verlage erscheinen nur noch mit einem Gemeinschaftsstand, so etwa der Bundesanzeiger-Verlag und der Bund-Verlag von den Gewerkschaften, die sich ein Ständle mit einem dritten teilen, der mir leider entfallen ist. Bei meinem Eintreffen übrigens ganz ohne Personal. Auch keine Zeitschriften mehr zum Mitnehmen.

Überhaupt: Zeitschriften? Damit füllt C.H.Beck dieses Jahr nur noch die Lücken in den großen Regalen, wo gerade noch Platz ist. Die will mittlerweile gar keiner mehr haben. Und die juristischen Neuerscheinungen waren noch nie so langweilig wie diesmal. Das große Lehrbuch wurde 2015 endgültig zu Grabe getragen. Und das kleine Lehrbuch wird ihm vermutlich bald folgen.

Aber manche Totgesagte leben länger. Es tritt auf: Der Brockhaus. Nachdem er auf der Buchmesse 2013 eigentlich schon gar nicht mehr anwesend war, hat sich Bertelsmann nun ziemlich unbemerkt von der Enzyklopädie getrennt und sie an die Schwedische Nationalenzyklopädie verkauft. Deren Wikipedia-Artikel wartet derzeit noch auf eine fachkundige Aktualisierung, ebenso wie der Artikel über die Brockhaus-Enzyklopädie. Aber es ist geschehen. Der Vertrieb über Munzinger sei zum Jahresende gekündigt worden. Das bedeutet: Bibliotheken, die den Brockhaus über Munzinger im Angebot hatten, werden vor die Wahl gestellt, den Brockhaus zusätzlich zu Munzinger (und meist ja auch zur Onleihe) zu beschaffen – oder dieses Angebot wegfallen zu lassen. Die Benutzer müßten sich damit an eine weitere Oberfläche gewöhnen, und auch die Beratungsleistungen in den Bibliotheken werden etwas stärker beansprucht. Wenn, ja wenn der Brockhaus diesen Schritt neben Munzinger schafft – vielleicht verdrängt er aber auch das Munzinger-Archiv vielerorts, weil die Enzyklopädie wertvoller erscheint als die Biographie-Sammlung. Der Wettbewerb um die Bibliotheken wird also härter werden. Ab Januar 2016 strebe man den Vertrieb im B2B-Bereich an, Zielgruppe: Bibliotheken, Schulen, jedenfalls keine Privatkunden. Für diese gibt es weiterhin die Online-Ausgabe der letzten gedruckten Auflage, und diese bleibt wohl auch separat. Anders als bei der Britannica werde es auch keine frei verfügbaren Inhalte geben. Eine gedruckte Ausgabe sei nicht geplant, eine App werde folgen, die Website sei immerhin responsive. Zwei Handvoll feste Redakteure haben die Pflege des Bestands übernommen, ergänzt um einige freie Autoren für Fachthemen. Der Artikelbestand ist weiter gepflegt und auch weiter entwickelt worden. Ergänzungen um weitere Nachschlagewerke zur Kunst, ein eigenes Wörterbuch und die Harenberg Kulturführer sollen in dem Paket folgen. Und natürlich gibt es viel Multimedia – wovon Wikipedia nur träumen kann. Man darf aber gespannt sein, wie viele Bibliotheksnutzer ab Januar 2016 darauf noch werden zugreifen können – und wieviele von ihnen das möchten.

Der Bildungsbereich wird international gezeigt, die deutschen Schulbuchverlage findet man in der Halle 3.1. Aber im „Klassenzimmer der Zukunft“ kratzt Hewlett Packard an der Schale des Apfels aus Cupertino und stellt als Sponsor ein Tablet vor, das man auch mal aus zwei Meter Höhe hinfallen lassen kann, ohne daß es gleich in tausend Stücke geht. Es läuft wahlweise unter Windows oder Android und kommt mit einem „Classroom Manager“ daher, aber ohne Anwendungen und ohne Unterrichts-Content. Insoweit wohl eine offenere Lösung als das ansonsten gehypte iPad. Datenschutzbedenken beim Einsatz im Unterricht konnten leider nicht erörtert werden, vielleicht am Freitag mehr.

Der vierseitige englische Flyer „Classroom of the Future“ erzählt den Nachzüglern unter den Lehrern noch einmal die Geschichte vom Lehrer, der vom Wissenserklärer zum Moderator von Lernprozessen wurde. Immerhin ist da die Rede vom „Unterstützen der Schüler als kritische Konsumenten von Information“. Aber dazu braucht es Technik, und mit dieser Technik wird dann gefilmt oder sonst gebastelt. Die Lernziele bleiben unklar. Und dazu braucht es auch Vorwissen, und es bleibt offen, wer das in welcher Form vermittelt. Hauptsache, es macht Spaß?

Mit etwas Konzentration kann man tatsächlich in gut drei Stunden durch die Hallen 4.2 und 4.1 gehen, was früher nicht so ohne weiteres möglich gewesen wäre. Die Halle 8 wurde in die kleinen Hallen 6.1 und 6.2 gepackt; der Rest wurde in die übrigen Hallen eingestreut. Wenn man noch ein bißchen rückt, ginge noch mehr. Nüchtern betrachtet, ergeben sich ganz sicherlich noch weitere Einsparpotentiale.

Der Radiohörer und der Fernsehzuschauer bekommt davon freilich nichts mit. „Die Frankfurter Buchmesse“ wird dort weiterhin vornehmlich als großer Interview-Event mit Show-Charakter verkauft. Bei den einen sitzen sie auf roten, bei den anderen auf blauen Sofas, es gibt ganz viele Live-Schalten, nur arte ist diesmal nicht vor Ort, wie es scheint. Schade, die hatten immer so schöne schwarz-orangene Stoffbeutel. Sie werden spätestens 2017 wiederkommen, wenn Frankreich der „Ehrengast“ sein wird.

Als wäre der Herbst schon zu Ende und der Winter begänne sehr bald.

Siehe auch die umfangreichen Blogposts bei Café Digital und bei UmamiBücher, wie in jedem Jahr.

Update am 16. Oktober 2015: Börsenblatt zufolge behält Bertelsmann die Rechte an allen Inhalten und lizensiert diese nur an die Brockhaus NE GmbH zur weiteren Entwicklung und Verwertung. Die Brockhaus-Redaktion sei weiterhin „bei der Bertelsmann-Tochter Inmediaone in Gütersloh“ angesiedelt.

„Silver Tipps“ zu Wikis und Wikipedia

Eine kurze Durchsage in eigener Sache: Für die Plattform silver-tipps.de, die von der Universität Mainz betrieben wird und sich vorwiegend an ältere Online-Einsteiger richtet, habe ich zwei Beiträge zu Wikis und Wikipedia erstellt:

Ein weiterer Text von Helena Henzel vertieft den Themenschwerpunkt im Monat Oktober auf der Plattform weiter: Zusammen wissen alle mehr: Wikis – interaktive Wissenssammlungen im Internet

Dazu die Pressemitteilung der Johannes Gutenberg-Universität Mainz: Silver Tipps – sicher online! Monatsthema Oktober: Wikipedia – Informationen im World Wide Web vom 1. Oktober 2015.

Die Onleihe und das Neue Deutschland

Über die Onleihe hatte ich schon öfter geklagt. Insgesamt halte ich das ganze System weiterhin für den falschen Weg. Gerade was die digitale Versorgung mit Zeitungen angeht, hat sich der Zugriff über ein Pressearchiv als wesentlich flexibler erwiesen, und viele öffentliche Bibliotheken bieten ihren Benutzern schon lange solchen Zugriff an. Andere hatten sich für die E-Papers in der Onleihe entschieden.

Vor ungefähr zwei Wochen bemerkte ich, daß die Onleihe meiner Stadtbibliothek neuerdings auch das Neue Deutschland als E-Paper anbietet. Genauer gesagt: Die Onleihe bietet das ND grundsätzlich an, es kann dort aber nicht abgerufen werden. Insoweit unterscheidet sich das Angebot beispielsweise von dem der FAZ, der taz oder der Süddeutschen Zeitung, die stets aktuell vorhanden sind.

Also reklamierte ich bei der Onleihe. Kontaktadresse in der linken Sidebar. Die Digiauskunft meldete sich postwendend und versprach, mein Monitum weiterzuleiten. Das war, wie erwähnt, vor zwei Wochen. Es ging noch mehrmals per E-Mail hin und her, jedoch es änderte sich nichts.

  • Mal war eine Ausgabe vom selben Tag abrufbar, mal war sie wieder verschwunden.

  • Auch Ausgaben, die daraufhin zwischenzeitlich schon einmal abrufbar waren, verschwanden kurz darauf wieder aus der Übersicht.

Heute wird dort jede Ausgabe als „nicht verfügbar“ angezeigt. Und die Digiauskunft meldete mir bei meiner letzten Nachfrage zum Ende der vergangenen Woche, ein konkreter Zeitpunkt für die Behebung des Fehlers sei nicht absehbar.

Meine öffentliche Bibliothek reagierte in Bezug auf solchen Service schon routiniert: Man wisse bereits, daß vieles bei der Onleihe nicht funktioniere. Ohjemine.

Nun ist natürlich auffällig, daß es ausgerechnet das Neue Deutschland trifft. Durch solche technischen Mängel kann man auch die Abrufzahlen niedrig halten, konkret: Bei null. Aber das wollen wir doch nicht annehmen, nicht wahr? Ein Schuft, wer Böses dabei denkt.

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