MediathekView wird nicht weitergeführt (Update)
Entwickler Xaver W. hat vorgestern im Forum auf Sourceforge angekündigt, sein Programm MediathekView zum Jahresende einzustellen. MediathekView besteht aus einem Crawler, der die Mediatheken aller deutschsprachigen öffentlich-rechtlichen Fernsehsender durchforstet und deren Inhalte in eine Liste schreibt, sowie aus einem Frontend, über das man auf diese Liste dann zugreifen kann, um sie zu durchsuchen und ggf. Beiträge herunterzuladen oder in einem separaten Player live zu betrachten.
Ich habe MediathekView vor allem wegen der Volltextsuche genutzt. Aus unerfindlichen Gründen sind die Rundfunkanstalten nach wie vor nicht in der Lage, eine brauchbare Suche anzubieten (gleichzeitig wundern sie sich über die geringe Nutzung der Plattformen). Einzige Einschränkung: MediathekView lief in der neusten Version leider nicht unter El Capitan, trotz Installation des neuesten Java. :( Man kann aber die vorletzte Version weiter benutzen.
Der Grund für die Einstellung sei die hohe Arbeitsbelastung bei der Betreuung des Crawlers. Als nächstes müßte das Programm an die neue Mediathek des ZDF angepaßt werden. Außerdem seien immer mehr unerfreuliche Rückmeldungen hereingekommen. In einem zweiten Thread wird über Möglichkeiten für die Fortsetzung des Projekts diskutiert.
Update, 27. November 2016: Das Programm wird nun doch weitergeführt, heißt es im Forum. Es habe sich ein sehr engagiertes Team zusammengefunden, das das Programm und die Infrastruktur dahinter als Community-Projekt und in Teamarbeit weiterführen werde. Davon unabhängig, aber aus dem Umfeld während der Krise von MediathekView entstanden, ist mediathekdirekt.de, ein reines Web-Interface, von dem aus man Beiträge aus den Mediatheken durchsuchen und als mp4-Dateien herunterladen kann.
Die Onleihe geht auf dem Mac nicht mehr
Man glaubte es ja nicht, wenn man es nicht selbst erlebt hätte: Die Onleihe kriegt es seit mehr als zwei Jahren nicht auf die Reihe, EPUBs weiterhin für Mac-Anwender bereitzustellen. Fiel mir auf, nachdem ich meinen Rechner letzte Woche – im übrigen problemlos – von Mavericks auf El Capitan umgestellt hatte.
Ja, wirklich: Man kann derzeit auf dem Mac mit aktuellem OS X El Capitan und auch mit dem Vorgänger Yosemite keine EPUBs aus der Onleihe kontrolliert öffnen. Das Problem ist seit längerem schon bekannt, es gibt dazu eine FAQ, zuletzt geändert am 14. Januar 2016.. Dort wird behauptet, das Problem liege nicht bei der Onleihe, sondern bei Apple oder Adobe. Der Benutzer möge sich deshalb an diese Firmen wenden.
Man empfiehlt als Workaround ein Downgrade auf Digital Editions 1.7 – das ändert hier aber nichts, zumal die Schrift in den Menüs in dieser Uralt-Version auch kaum noch zu lesen ist. Was bleibt, ist nur die „Lösung“, Digital Editions 4 beim Laden des EPUBs durch „Sofort beenden“ abzuschießen und die Datei danach händisch aus dem ADE-Ordner zu öffnen.
Die Onleihe bedient sich proprietärer Technik, die funktioniert dann jahrelang nicht, und zwar nicht mit irgendwelcher Vintage-Software, sondern mit aktuellen Systemen. Es wird ein Downgrade auf eine Uralt-Version von ADE empfohlen, die schon längst nicht mehr gepflegt wird, der Downloadlink führt zu einer obskuren Drittplattform, nicht zum Hersteller Adobe, und dann wird zur Abhilfe dem Benutzer nahegelegt, bei diesen Firmen vorstellig zu werden.
Um es einmal sehr deutlich zu sagen: Meine Bibliotheken zahlen beträchtliche Beträge an die Divibib, die es über einen so langen Zeitraum hinweg nicht geschafft hat, ihre Ausleihe ordentlich auf dem Mac zum Laufen zu bringen, und ich würde schon erwarten, daß die Onleihe unter diesen Umständen bitte bei Adobe und Apple vorstellig wird, denn sie nutzt Adobes Software, zwingt mir deren DRM auf und zahlt für die Lizenzierung. Stattdessen zuckt man mit den Schultern und tut so, als wasche man seine Hände in Unschuld.
Wenn man ausweislich der FAQ zwei Betriebssystem-Versionen nacheinander – Yosemite kam im Oktober 2014 auf den Markt, El Capitan ein Jahr später – keine Lösung bereitstellt, sich aber nun schon zwei Jahre lang weiter für den Dienst bezahlen läßt, ist das schon bemerkenswert. Verwunderlich auch, daß unsere Bibliotheken das mitmachen.
xkcd über Typographie
Between its strips on kerning, dates, and diacritics, the webcomic xkcd has shown itself to be adept at poking fun at bad formatting.
Today the webcomic turned its attention to kerning again, this time focuses on the unsolved problem of full-width justification.
Via Nate Hoffelder.
USB-Probleme bei El Capitan
Heise online hat über Probleme <a href"www.heise.de">berichtet, die aus der Änderung des USB-Stacks bei Mac OS X entstanden sind. Ältere Hardware wird möglicherweise nach einem Upgrade auf OS X 10.11 nicht mehr unterstützt. Betroffen sein können alle USB-Geräte, auch einfache USB-Sticks.
Schön, daß das in dem Bericht ausdrücklich angesprochen wird, denn ein ähnliches Problem war mir auch schon beim Umstieg von System 10.6.8 auf 10.9.5 unterlaufen: Einige meiner USB-Sticks funktionierten danach nicht mehr. Ich konnte die Sticks nur noch lesen, so kam es zumindest zu keinem Datenverlust. Zum Speichern waren sie aber nicht mehr zu gebrauchen.
Das Fazit des Berichts ist zutreffend:
Letztlich muss sich aber auch der Mac-User die Frage stellen, was er erwarten darf. Sicher, neue Versionen von OS X mit spannenden neuen Features bekommt er seit einigen Jahren kostenfrei – das macht sie aber noch lange nicht zu Pflicht-Updates. Es besteht eben jederzeit die Gefahr, dass Apple tiefgreifende Veränderungen am Betriebssystem vornimmt, die bestimmte Funktionen deaktivieren oder anders interpretieren und damit Hard- oder Software unbrauchbar machen.
Das kann man wohl nicht deutlich genug sagen. Meine Beiträge über die Probleme beim Einsatz meines LaserJet-Druckers unter System 10.6 gehören übrigens auch heute noch zu den am häufigsten abgerufenen Beiträgen in der schneeschmelze.
Mozilla III
Das Interesse an Thunderbird schwindet immer mehr. Vom 15. April datiert eine Meldung auf MacGadget (sic) über die Veröffentlichung von Thunderbird 45. Gestern traf dann die Mail von Bürgert-CERT ein, und heute bringt der Schockwellenreiter einen Hinweis. Die üblichen Technik-Portale, die ansonsten jeden Pieps von Microsoft oder Apple transportieren, schweigen sich aus.
Berliner Zeitung und SPD ohne RSS-Feeds
Nachdem ich gestern darüber geschrieben hatte, wie Juris gerade erst einige seiner RSS-Feeds kaltgestellt hat, lese ich bei Jörg Kantel, daß die Berliner Zeitung beim Relaunch ihrer Website stillschweigend die RSS-Feeds gleich ganz abgeschafft hat. Wozu auch?
Die Berliner Zeitung folgt damit der SPD-Bundespartei, deren Website sich schon vor Weihnachten in die Bedeutungslosigkeit katapultiert hatte, indem sie ebenso verfuhr. Kein Feed mehr auffindbar. Meine Anfrage als Blogger wurde nicht beantwortet – im Gegensatz zur Kreis-SPD. Die haben zwar auch keinen wahrnehmbaren Feed mehr, sie teilen ihn aber auf Anfrage mit, und zwar innerhalb von vier Stunden am Vormittag. Soviel zum Unterschied zwischen der Kreisstadt Dietzenbach und der Berliner Provinz. Wie ich darauf komme? Übermorgen ist Kommunalwahl in Hessen.
For the record: Ich surfe nicht einfach so im Netz herum, sondern lese Neues weiterhin über wenige ausgewählte Kanäle in meinem Feedreader, weshalb ich Jörg zustimme: No Feed, No Read! Es ist ja nicht so, daß man darauf angewiesen wäre. Wir haben Möglichkeiten.
Übernächste Woche ist übrigens Landtagswahl in Baden-Württemberg. Bei einer Umfrage unter den Unter-18-Jährigen kam die Linke dort auf 35 Prozent.
Ein bißchen Jazz
Auf Max Scharniggs Reflexion Über das Ende der Plattensammlung hatte ich schon hingewiesen. Klagefall hat den Beitrag gerade noch einmal aus seiner Sicht aufgegriffen. Er bleibt bei der Audio-CD, befürchtet aber, daß sie eines Tages verschwinden könnte, weil sie einfach keine CD-Player mehr herstellen, wie ja auch die Kurzwelle, die Langwelle und die Mittelwelle in den letzten Jahren einfach eingestellt worden sind – übrigens ohne daß sie von DAB+ ersetzt worden wären, jedenfalls nicht in der Breite. Und jetzt diskutieren sie über die Abschaffung von Bargeld. Obwohl ein Staat, der den Bürgern sein Geld nimmt, sich selbst in einem sehr wesentlichen Sinne entbehrlich machen würde. Die Ausweichbewegungen sind absehbar. Und die vorgeschobenen Begründungen sind fadenscheinig und genauso abwegig wie anderswo auch, wo der Leviathan als Überwacher auftritt. Es trifft niemals die Straftäter, sondern unterwirft alle Bürger einem Generalverdacht, Straftäter zu sein, nur weil man von einer verfassungsmäßig verbürgten Freiheit Gebrauch macht.
Aber zurück zur Musik. Wie war das eigentlich damals bei mir? Eigene Schallplatten hatte ich nur wenige. Meine Eltern hatte einige, ich habe sie bei der vorletzten Wohnungsräumung entsorgt, samt der Stereoanlage von Dual aus den 1970er Jahren. Meine Musik kam immer aus dem Radio, seit Anfang der 1980er Jahre auch in Stereo, natürlich hörten wir damals SWF3, und die Musik wurde auf Kassette aufgenommen. Dann kam der Walkman, natürlich ein Sony DD II. Man hörte immer und überall. Und nach dem Abitur kaufte ich mir einen schönen CD-Spieler von Sony, aber nicht mit einer umfangreichen Anlage, sondern mit einem elektrostatischen Kopfhörer von Stax, einem Lamda Pro. Mit dieser Kette hörte ich solange, bis der Player kaputtging. Dann kam das Internet, dann kam die Internet-Flatrate zusammen mit DSL. Und dann kamen Apple, iTunes und iPod, und die Musik kam nicht nur von den CDs, sondern auch aus dem Internet. Podcasts sorgten für zeitversetztes Hören von Sendungen aus Kultur- und Nachrichtenkanälen. Das erste, was ich mit meinem weißen MacBook tat, war Radio übers Netz hören – hätte ich vorher nicht gedacht. Und man konnte auch wieder Radio aufnehmen, alles digital diesmal. So kam das Mixtape wieder zu Ehren, diesmal als Playlist im iPod, aber gleichzeitig wandte ich mich von den Produkten der Audio-Industrie immer mehr der Musik unter freier Lizenz zu. Die Webmusikportale nutze ich heute regelmäßig, und ich habe eine kleine Sammlung an CC-lizenzierter Musik, die auch den jüngsten Umzug von einem Rechner auf den nächsten mitgemacht hat. Sie ist gleichwertig neben die kommerziellen Angebote getreten.
Aber meine CD-Sammlung – Schwerpunkte: Klassik, ein bißchen Jazz von Miles Davis, Nina Simone, Ella Fitzgerald, Keith Jarrett, Paolo Conte und Michel Petrucciani, Popmusik der 1970er und 1980er Jahre – habe ich behalten. Auch mein neuer Laptop hat wieder ein optisches Laufwerk. Ich habe die CDs nicht in mp3 konvertiert oder sonst auf eine Festplatte gepackt, sondern sie stehen immer noch im Schrank. Und als Face Value einmal herunterfiel und dabei kaputtging, ersetzte ich sie natürlich sofort. Neukäufe hat es seitdem zwar nur noch selten gegeben, vor allem ältere Jazz-Aufnahmen, aber auch meine High-End-Zeit ist endgültig vorbei. Zuletzt kaufte ich etwas Schubert, hervorragend erhaltene CDs vom Flohmarkt. Wenn sich etwas verändert hat, dann wäre es, daß Musik heute nicht mehr knapp ist. 30 DM für eine Klassik-CD zu verlangen, wäre heutzutage sehr begründungsbedürftig. Aber Streaming ist kein Ersatz für die CD, denn die spiele ich nur hier in diesem Zimmer, und nur ich weiß, was gerade in meinem Player läuft; das ist so ähnlich wie beim Bargeld, das wird auch nicht verschwinden. Nur den iPod könnte es demnächst erwischen, er verschwand schon vor einem Jahr aus der Navigationsleiste der Apple-Website. Ich mag keine Kombigeräte, egal wie. Vielleicht sollte ich mir noch einen iPod kaufen, solange es ihn noch gibt.
Entdeckung hinter dem Haus II
Max Scharnigg schreibt über das Ende der Plattensammlung beim Übergang von der Audio-CD zu mp3 zu Streaming.
Der rasende Reporter 2016
Deutschlandfunk-Wissenschafts-Redakteur Maximilian Schönherr berichtet über den derzeitigen Stand der mobilen Produktionstechnik beim Hörfunk. Von der Smartphone-App ins Studio. Er schließt: dieser blogeintrag wird sich in zwei jahren voll retromäßig lesen. die entwicklung ist rasend schnell. Siehe auch den Beitrag zum Podcasting gestern bei den Netzpiloten.
MetaGer obsiegt im Eilverfahren
Die gemeinnützige Metasuchmaschine MetaGer hat, wie der Betreiber SUMA e.V. mitteilt, beim Landgericht Hannover einen „Ettappensieg“ erzielt.
Der Verein war Ende 2015 von einer Rechtsanwältin in Anspruch genommen worden. Die Klägerin hatte im Eilverfahren verlangt, alle URLs aus MetaGer zu löschen, die ihrem Namen ähnlich sind. Sie stützte sich dabei auf das sogenannte „Recht auf Vergessenwerden“, das der Europäische Gerichtshof am 13. Mai 2014 in der Rechtssache C–131/12 – Google Spain SL, Google Inc. ./. Agencia Española de Protección de Datos verkündet hatte.
Das Landgericht Hannover lehnte den Erlaß einer einstweiligen Verfügung mangels Eilbedürftigkeit ab. Das Gericht hat sich in der Entscheidung aber nicht zum Verfügungsanspruch geäußert. Das Klageverfahren in der Hauptsache dürfte nach alledem noch anhängig sein.
Unklar bleibt, wie das Recht auf Vergessenwerden mit dem Anliegen der Klägerin in Verbindung zu bringen wäre.
Wenn die Antragstellerin bzw. Klägerin die Löschung von Seiten aus dem Suchindex begehrt, die ihrem Namen nur ähnlich sind, so unterscheidet sich ihr Begehren von dem Verfahren, das dem Urteil des EuGH aus dem Jahre 2014 zugrunde lag. Der Europäische Gerichtshof hatte über Suchtreffer entschieden, die von dem damaligen Kläger handelten. Das Recht auf Vergessenwerden umfaßt nicht eine bloße Namensähnlichkeit.
Weiterhin fehlt es an der Bestimmtheit der Begehr, denn es wird die Löschung einer Vielzahl von Suchtreffern verlangt, ohne diese konkret zu benennen oder einzugrenzen. Soweit der SUMA e.V. über das Verfahren berichtet hat, ist nicht ersichtlich, was einen „ähnlichen“ Suchtreffer auszeichnen sollte.
Dabei ist auch zu bedenken, daß es gerade ein Merkmal moderner Suchmaschinen ist, „ähnlich“ lautende Suchbegriffe einschließlich Tippfehlern tatsächlich vorliegenden Treffern gegenüberzustellen. Solche Vorschläge sind auch Grundlage für die Suchfunktion moderner Bibliothekskataloge (Discovery-Systeme). Auch Wikipedia erprobt derzeit solche Features als Beta-Funktion; eine Erweiterung der Suche ist gerade angekündigt worden. Je größer der Suchraum und je „intelligenter“ der Suchalgorithmus, desto komfortabler und desto leistungsfähiger ist die Suchfunktion. Das Ansinnen der Klägerin würde daher den Einsatz innovativer Suchtechnik unmöglich machen, ohne daß auch nur im Ansatz ersichtlich wäre, wie und wodurch dabei ihre Rechte insoweit berührt sein sollten.